André Stämmler
Der Kollege Udo Vetter berichtet heute in einem sehr unterhaltsamen Beitrag – auch die Kommentare lesen – auf dem lawblog über eine „SEO-Agentur“ die – sagen wir mal – mit „passivem SEO“ über das Ziel hinausgeschossen ist.Sicherlich jeder kennt sogenannte Cold Calls: Nichtsahnend in die Arbeit vertieft klingelt das Telefon, man nimmt ab und eine freundliche Stimme legt prompt mit dem Versuch los einem irgendetwas andrehen zu wollen. Sei es etwas zum Kaufen oder irgendeine Dienstleistung. Was auch immer. Die Anrufe sind ärgerlich und jeder hat seine Art damit umzugehen. Der eine legt auf, der andere verspricht weiter zu verbinden und legt den Hörer einfach auf den Schreibtisch. Cold Calls sind in der Regel nicht zulässig, was aber viele Unternehmen nicht davon abhält diese Methode dennoch zum Kundenfang einzusetzen.So hatte es auch eine SEO-Agentur beim Kollegen Udo Vetter versucht. Der Kollege, offenbar routiniert in solchen Angelegenheiten, hatte mit einem Standardschreiben geantwortet. Damit sollte es eigentlich gut sein. Offensichtlich nicht so bei dieser Agentur. Diese lies über ihren Anwalt mitteilen, dass aufgrund der Homepage des Kollegen Vetter offenbar „evidenter Verbesserungsbedarf“ bestünde und man dies zum Anlass einer gezielten Ansprache nimmt. Schließlich sei so die Auffassung der SEO-Agentur im Verbesserungsbedarf eine mutmaßliche Einwilligung zu sehen und damit eine Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken erwünscht sei.Da könnte man jetzt hin und her diskutieren, wobei eine schlechte Webseite kaum eine mutmaßliche Einwilligung vermuten lassen dürfte. Na gut sei´s drum.Richtig interessant an der Sache ist aber, dass der Kollege Vetter die ganze Sache zum Anlass nimmt, einen Beitrag im lawblog zu schreiben. Wer jetzt öfters mal juristische Blogs durchstöbert weiß, dass der lawblog zu Recht kein unbekannter Blog ist und einige regelmäßige Leser haben dürfte. Das dürfte nicht zuletzt an den spannenden und interessanten Beiträgen liegen. Wer sich jetzt noch ein wenig mit SEO auskennt, weiß auch, dass Google, sagen wir einfach ausgedrückt, spannende Beiträge mag. Und das bedeutet, dass solche Beiträge von Google auch nicht unbedingt schlecht behandelt werden, wieder recht einfach ausgedrückt. Wenn dann in einem spanenden Beitrag auch noch ein bestimmtes Schlüsselwort zu finden ist, kann es durchaus vorkommen, dass Google bei Eingabe des Schlüsselwortes durchaus diesen einen Beitrag recht hoch „rankt“, also der Beitrag relativ schnell weit oben in den Suchergebnissen auftaucht. So auch hier. Googled man die SEO-Agentur, rankt der Beitrag –Browser auf Platz 4 der Seite 2. Bei anderen Lesern des lawblogs rankt der Beitrag offenbar auf Platz 8 und damit auf Seite 1 in den Suchergebnissen. Das ist für einen Beitrag vom gleichen Tag nicht schlecht.Das ist jetzt für die SEO-Agentur wahrscheinlich nicht so optimal und, wenn man so will, ein Schuss ins eigene Knie. Schon irgendwie ironisch, oder?Zum unterhaltsamen Beitrag des Kollegen: Meine Website ist scheiße