Nach einem Bericht des Kölner Stadtanzeiger durchsuchten am vergangenen Donnerstag Polizei und Staatsanwaltschaft Düsseldorf 16 Unternehmen in Köln und Frechen, die im Zusammenhang mit der Gewerbeauskunft-Zentrale stehen sollen. Durchsucht wurden dabei auch 3 Anwaltskanzleien.
Nach Angaben des Oberstaatsanwalts liegen 4500 Anzeigen von Unternehmen vor, die sich durch die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale betrogen fühlen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich – nach Angaben des Kölner Stadtanzeigers – hierbei maßgeblich auf ein BGH-Urteil.
Die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale
Die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale ist seit Jahren dieselbe. Versendet werden Briefe und Unternehmen die auf den ersten Blick den Eindruck eines amtlichen bzw. behördlichen Schreibens erwecken. Das Unternehmen wird hierbei aufgefordert seine Daten zu vervollständigen und an die Gewerbeauskunft Zentrale zurückzusenden. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Angebot zur Eintragung des Unternehmens in ein online Firmenregister. Für diese Eintragung verlangt das Unternehmen für eine Laufzeit von 24 Monaten ein Betrag von 570 €. Diese gibt sich jedoch lediglich aus dem Kleingedruckten. Viele Betroffene sehen dies nicht, vervollständigen die Daten und schicken das Schreiben an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurück, woraufhin diese den Betrag von 570 € geltend macht. Erst hier merken viele Betroffene das sich offensichtlich mit kostenpflichtiges Angebot seitens der Gewerbeauskunft-Zentrale handelt. Über alte Formulare der Gewerbeauskunft Zentrale hat bereits der Bundesgerichtshof entschieden und dort einen Zahlungsanspruch abgelehnt. Infolgedessen stellte die Gewerbeauskunft-Zentrale die Formulare geringfügig um. Aufgrund dieser neuen Formulare erkannte das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 31.07.2013 (23 S 316/12 U) einen Zahlungsanspruch der Gewerbeauskunft-Zentrale an. Ob dieser Auffassung auch von anderen Gerichten geteilt wird bleibt abzuwarten. Ebenfalls abzuwarten bleibt das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit die Zukunft der Gewerbeauskunf-Zentrale insgesamt.
Nach wie vor ist auch weiterhin zu raten, die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale zu ignorieren und auf keinen Fall ausgefüllt zurückzusenden.