Verkehrsrecht-Blitzer: doppelt hält besser?

Kürzlich hatte ich berichtet, dass der Freistaat Thüringen aufgrund sinkender Einnahmen in Bußgeldsachen ganz offensichtlich kurz vor der Pleite steht. Um dem Abhilfe zu schaffen, hat sich die Stadt Jena wohl etwas Neues einfallen lassen. Man stellt einfach 2 Blitzer nebeneinander auf und kassiert doppelt ab. Da baut man einfach neben dem stationären Blitzer schnell noch einen mobilen auf und Schwupp die Wupp hat man das doppelte Bußgeld. So einfach ist das. Hätte man auch mal früher drauf kommen können ;-).

Nein, so einfach ist das natürlich nicht. Wer hier geblitzt wurde, wird nicht zweimal für die selbe Geschwindigkeitsüberschreitung belohnt. Es handelt sich schließlich hier – in der Regel – um eine Tat, für die man einfach ausgedrückt auch nur einmal bestraft werden kann oder wenn die Messlinien nicht gleichauf sind, wenigstens eine “Dauerordnungswidrigkeit” vorliegt, für die ebenfalls nur einmal belohnt wird. Dauerordnungswidrigkeiten sind Handlungen, bei denen der Täter den von ihm durch die Verwirklichung des Bußgeldtatbestands geschaffenen rechtswidrigen Zustand aufrecht erhält oder die bußgeldbewehrte Tätigkeit ununterbrochen fortsetzt, sodass sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes bezieht (vgl. Göhler, OWiG, 13. Aufl., vor § 19. Rdn. 17 m.w.N.). Dh. – einfach ausgedrückt – wenn man auf gleicher Strecke gleichbleibend zu schnell fährt, gibt´s nur eine Strafe. Eine Ausnahme könnte jetzt noch angenommen werden, wenn die Messlinien nicht auf gleicher Höhe liegen und die Fahrt zwischen den Messlinien unterbrochen wurde. Dann kämen unter Umständen 2 Taten und damit 2 “Strafen” in Betracht. Das sollte aber hier reichlich unwahrscheinlich sein. Für reichlich Diskussionen hatte das Foto dennoch gesorgt.

Offen bleibt die Frage, weshalb der mobile Blitzer neben dem stationären aufgebaut wurde. Mag es sein, dass der stationäre Blitzer defekt war oder aufgrund der angespannten Hochwasserlage die üblichen Messstellen nicht zu erreichen waren? Man weiß es nicht.

Ein doppeltes Bußgeld sollte aber kaum in Betracht kommen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert