André Stämmler
Seit heute ist das neue Verbraucherrecht in Kraft. Dies bringt zahlreiche Änderungen mit sich, von denen größtenteils Online-Händler betroffen sind. Die umfassenden Änderungen bringen sowohl für Verbraucher als auch für (Online)Händler positive Veränderungen mit, die den (Online)-Handel vereinfachen. Gerade für Händler bringt die Reform aber auch neue Stolpersteine mit sich, die eine Abmahnung nach sich ziehen können. Nachfolgend eine Übersicht wichtiger Änderungen.
Neufassung des Verbraucher-Begriffs – § 13 BGB
Die Definition wann jemand als Verbraucher handelt, wird neu geregelt. Verbraucher ist danach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen Tätigkeit noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.Die Einordnung als Verbraucher spielt insbesondere für die Frage ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ob man sich etwa auf den Verbrauchsgüterkauf berufen kann.
Textform
Der Begriff der Textform in § 126b BGB wird neu gefasst. Fax vom bedeutet nunmehr, dass die Erklärung lesbar, die Person des Erklärenden genannt und die Erklärung auf ein dauerhaften Datenträger abgegeben werden muss.Auf die bisherige Nachbildung der Namensunterschrift wird nunmehr verzichtet.
Haustürgeschäft
Der Begriff des Haustürgeschäft wird abgeschafft und durch „Verträge die außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossen wurden ersetzt.
Neuregelung des Widerrufsrecht 2014
© Gstudio Group – Fotolia.comEiner der wichtigsten Änderungen insbesondere für den (Online)Handel stellt die Neuregelung des Widerrufsrecht dar. Hier sind einige Anpassungen insbesondere bei der Widerrufsbelehrung notwendig.Widerrufsfrist
Die gesetzliche Widerrufsfrist wird einheitlich geregelt und beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss bzw. ab Erhalt der Ware. Eine Ausnahme besteht lediglich für den Fall, dass keine oder keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. In diesem Fall beträgt die Frist 12 Monate plus 14 Tage. Sie beginnt ebenfalls mit Erhalt der Ware bzw. mit Vertragsschluss. Die „Ewigkeitsklausel“ wird damit abgeschafft. Nach „altem Recht“ blieb das Widerrufsrecht im Falle einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung „ewig“ bestehen.
Widerrufserklärung
Der Widerruf muss künftig ausdrücklich erklärt werden. Nach altem Recht genügte die einfache Rücksendung der Ware.Die rechtzeitige Absendung der Erklärung reicht aber weiterhin aus.
Versand und Rücksendekosten
Die Versandkosten trägt grundsätzlich der Unternehmer. Eine Ausnahme ergibt sich aber für erhöhte Versandkosten die auf Wunsch des Verbrauchers entstanden sind (z.B. Zusatzgebühren für Overnight-Versand, Nachnahmeversand)Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten. Das gilt unabhängig vom Warenwert. Einzige Voraussetzung ist, dass der Händler hierüber vorher belehrt hat. Die bisherige 40-EUR-Klausel entfällt damit.
Zurückbehaltungsrecht
Hat der Unternehmer die Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts noch nicht erhalten oder kann der Verbraucher die Rücksendung nicht nachweisen, kann der Unternehmer die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern-
Mehr Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Die Lieferung versiegelter Waren – die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind – ist künftig vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Erlöschen des Widerrufsrecht bei Downloads
Erstmals erfolgt eine explizite Regelung zum Erlöschen des Widerrufs bei Downloads. Danach kann das Widerrufsrecht erlöschen, sobald der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat. Voraussetzung hierfür ist allerdings,dass der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, unddass der Verbraucher Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Neue Widerrufsbelehrung
Die Neuregelung erfordert ebenfalls eine Anpassung der Widerrufsbelehrung. Ein Muster der Widerrufsbelehrung wird vom Gesetzgeber ebenfalls zur Verfügung gestellt. Diese muss jedoch auf den einzelnen Online-Shop angepasst werden. Wie die konkrete Belehrung aussehen muss, hängt von einigen Faktoren ab. Diessind u.a.:
- Handelt es sich um einen Download oder die Lieferung von Waren?
- Um welche Art des Vertrages handelt es sich (z.B. Kaufvertrag oder Dienstleistung)?
- Wie kann der Kunden die Ware zurück senden?
- Geht es um die regelmäßige Lieferung von Waren?
- Werden die Artikel einzeln oder als Komplettpaket versandt?
- Wer trägt die Kosten der Rücksendung und wie läuft dies ab (Abholung/Rücksendung)
Fazit
Die Reform bringt einige positive Änderungen für Online-Händler mit. Leider birgt die Reform allerdings auch Gefahren. So gibt es etwa keine Übergangsfrist. Die neuen Regelungen sind damit ab dem 13.Juni 2014 gültig und verbindlich. Händler müssen damit ab dem 13.06.2014 eine aktualisierte und angepasste Widerrufsbelehrung nutzen. Gleiches gilt für die Pflichtinformationen. Wer dies nicht beachtet riskiert unter Umständen eine Abmahnung durch Konkurrenten.