Verbände sollen künftig Datenschutzverstöße von Unternehmen abmahnen können

André Stämmler

Verbände sollen künftig die Möglichkeit erhalten gegen Datenverstöße von Unternehmen zu klagen. Hierzu hat das Bundeskabinett am Mittwoch 04.02.201 einen Gesetzentwurf beschlossen.Der Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung von “verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts”wurde am 04.02.2015 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Verbraucherverbände und vergleichbare Institutionen sollen damit künftig die Möglichkeit bekommen per Unterlassungsklage und Abmahnungen gegen Unternehmen vorgehen können. Verstößt ein Unternehmen damit künftig in relevanten Bereichen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen droht eine Abmahnung. Betroffen sind vornehmlich die Bereiche Werbung, Scoring sowie Adress- und Datenhandel.Bislang haben Verbände noch keine zuverlässige Möglichkeit gegen Unternehmen vorzugehen, wenn diese Daten entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen sammeln.Im Kabinettsentwurf heißt es hierzu:

“Aufgrund des stetigen Fortschritts in der Informationstechnik ist es möglich, immer mehr personenbezogene Daten immer schneller zu sammeln, zu systematisieren und auszuwerten, insbesondere auch für Profilbildungen zu nutzen”,

und

 

“Deshalb können Verstöße gegen Datenschutzgesetze beim Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers zu erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen”

bei den Betroffenen führen.

Starker Anwalt für die Bürger

Bundesjustizminister Maas betont, dass Bürger oftmals gar nicht erkennen, dass überhaupt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt und möchte mit der Initiative einen „starken Anwalt“ der Bürgerinteressen schaffen.Geändert werden sollen u.a. einschlägige Bestimmungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Anspruchsberechtigt sollen u.a. Verbraucherverbände, die in die Liste einschlägig qualifizierter Einrichtungen beim Bundesjustizamt eingetragen sind und die die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern sein. Die Datenschutzbehörden sollen dabei mit den Verbänden eng zusammenarbeiten. Für gerichtliche Verfahren ist dafür ein Anhörungsrecht der Datenschutzbehörde vorgesehen.

Kündigungen werden leichter

Eine klare Regelung soll auch in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und vorformulierte Verträge geschaffen werden. So soll etwa künftig für Kündigungen nur noch die Textform vereinbart werden können. Bisher war auch die Vereinbarung der Schriftform ohne weiteres möglich. Damit soll klargestellt werden, dass Kunden etwas den Mobilfunkvertrag auch via E-Mail kündigen können.

Fazit

Man darf gespannt sein, welche praktischen Auswirkungen die Initiative mit sich bringt. Von Abmahnungen mal ganz abgesehen, bleibt der praktische Nutzen der Kündigungsmöglichkeit via E-Mail fraglich. Zu oft – zeigt die Erfahrung – kommen ausgerechnet solche E-Mails leider nicht innerhalb der Kündigungsfrist an.

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