Urheberrecht – Schadensersatz in Millionenhöhe

André Stämmler

Urheberrechtsverletzungen sind für Fotografen mehr als nur ärgerlich und können erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen. Dass sich eine Urheberrechtsverletzung ab und an auch als Glücksfall erweisen kann, zeigt das Beispiel eines Wiener Fotografen, wie der standard.at berichtet.

Der Wiener Fotograf Klemens Horvath fertigte für ein Wiener Hotel 2011 insgesamt sieben Werbefotos an und räumte dem Hotel eine Lizenz zur Nutzung ein. Wie im professionellen Bereich üblich, war die Lizenz auf bestimmte Nutzungen und auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt. Das hinderte das Hotel dennoch nicht daran, die Fotos an Dritte weiterzugeben. Horvath entdeckte die Bilder zufällig beim Stöbern im Internet und dürfte nicht schlecht gestaunt haben. Die vereinbarte Lizenz sah keine Weitergabe der Fotos vor. Im Laufe der folgenden Monate recherchierte der Fotograf weiter und stellte fest, dass die Fotos hunderte Male genutzt wurden. Nach Angaben von Horvath‘s Anwalt sollen die Werke wohl auf 170 Covern abgebildet worden sein; ohne Lizenz versteht sich. Die “New York Times”, “The Telegraph”, “El País”, Kundenmagazine wie Finnair, Air Berlin, Aeroflot oder Internationale Modemagazine wie “Harper’s Bazaar” sind nur einige Beispiele. 

Das Wiener Hotel bot als Entschädigung eine stolze Summe von 300 EUR an. Horvath forderte einen Millionenbetrag. Zwischenzeitlich wurde ein Betrag von 550.000 EUR angeboten. Diesen lehnte Horvath ab. Am Ende konnte man sich aber dennoch einigen. Der genaue Inhalt der Einigung ist nicht bekannt. Quellen gehen von einem hohen sechsstelligen Betrag oder sogar einem Betrag in Millionenhöhe aus. 

Fotografen leben von der entgeltlichen Lizenzierung ihrer Fotos. Eine unberechtigte Nutzung ist damit nichts anderes, als der Diebstahl geistigen Eigentums. Das wird in digitalen Zeiten leider zu oft übersehen oder auf die leichte Schulter genommen. Ausreden wie „das schadet doch niemanden“ sind dabei an der Tagesordnung. Fotografen können sich bereits im Vorfeld durch eine vernünftige Lizenzpraxis (zeitlich beschränkte und einfache Nutzungsrechte auf bestimmte Nutzungsarten) absichern. Durch ein entsprechendes Monitoring können Urheberrechtsverletzungen schnell entdeckt, dokumentiert und verfolgt werden. Wir unterstützen Fotografen sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch bei der Aufdeckung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, inklusive der Durchsetzung von, zum Beispiel Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

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