Das Fahrzeuge in Deutschland alle 2 Jahre eine Auffrischung der Hauptuntersuchung benötigen, dürfte jedem Autofahrer klar sein. Was aber passiert wenn es plötzlich heißt „TÜV abgelaufen“? Welche Strafen drohen und welche sonstigen Konsequenzen sind noch zu befürchten?
TÜV abgelaufen – Bußgelder
Ist der TÜV abgelaufen drohen in erster Linie Bußgelder und ggf. auch Punkte in Flensburg. Maßgeblich für die Höhe der Bußgelder sind die überschrittene Zeit und ggf. auch die Art des Fahrzeugs. Hierbei muss unterschieden werden zwischen Fahrzeugen für die eine Hauptuntersuchung (PKW und Krafträder) vorgesehen ist und Fahrzeugen für die eine Sicherheitsprüfung (LKW und Busse) vorgesehen ist. Für PKW und Krafträder ist ein Zeitraum bis 2 Monate unproblematisch. Eine Überschreitung wird in dieser Zeit nicht geahndet. In einem Zeitraum von 2 bis 4 Monaten wird ein Bußgeld von 15 € und in einem Zeitraum von 4 bis 8 Monaten ein Bußgeld von 25 € fällig. Ab einem Zeitraum von über 8 Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 40 €. Darüber hinaus werden dann auch 2 Punkte in Flensburg eingetragen. Ist bei Bussen und LKWs der TÜV abgelaufen muss bei einer Zeitspann bis 2 Monate mit einem Bußgeld von 15 € und in einer Zeitspanne 2 bis 4 Monaten mit einem Bußgeld von 25 € gerechnet werden. Ab 4 Monaten Überschreitung bis hin zu 8 Monaten kostet der Spaß bereits 40 € und führt zur Eintragung von einem Punkt in Flensburg. Ab 8 Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 75 € und zieht jetzt 2 Punkte nach sich.
Kein Zeitvorteil bei späterer Hauptuntersuchung
Wer jetzt als PKW Fahrer glaubt, dass hier die 2 Monate ausgenutzt werden können und dadurch der nächste TÜV weiter hinausgezögert werden kann muss hier leider enttäuscht werden. Die neue Frist beginnt nicht mit Vornahme der Hauptuntersuchung sondern mit der Fälligkeit. Man wird also so behandelt, als ob man die HU pünktlich vorgenommen hätte.
Gefahr für den Versicherungsschutz
Ist der TÜV abgelaufen und kommt es zum Unfall, kann dies zu erheblichen Problemen hinsichtlich der Haftpflichtversicherung führen. Die Versicherung wird in diesem Fall prüfen, ob der Zustand des Fahrzeugs mitursächlich für den Unfall gewesen ist und dieser durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können. Die Versicherung würde zwar auch in diesem Fall regulieren, später aber den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.