Fast jeder Anwalt der in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Strafsachen tätig ist, kommt sicherlich über kurz oder lang mit einer Trunkenheitsfahrt in Berührung. In der Regel handelt es sich bei diesen Fällen um die Heimfahrt von der Kneipe in der ein paar Bier zu viel gekippt wurden. Kein Kavaliersdelikt, aber eben auch nicht selten. Eine sicherlich nicht alltägliche Trunkenheitsfahrt hatte sich gestern nach einem Bericht der OTZ auf der A9 an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen ereignet.
Aufgefallen war ein auf der Autobahn parkender LKW. Als Beamte den – anscheinend schlafenden – Fahrer weckten, startete dieser den Motor und fuhr davon. In Schlangenlinien. Als es endlich mit mehreren Streifenwagen aus Thüringen und Bayern gelang den Fahrer zu stoppen, fiel dieser offenbar einfach aus dem Führerhaus des LKW. Zusätzlich verpasste es der Fahrer auch noch die Handbremse anzuziehen, so dass der LKW rückwärts rollte und einen Streifenwagen beschädigte.
Ein Atemalkoholtest des Fahrers ergab einen Wert von 2,46 Promille und zog eine Nacht in der Ausnüchterungszelle nach sich.
Der Verteidiger, der sich dieser Sache annimmt, wird hier sicherlich keine große Freude an dem Fall haben.