Eine vernünftige vertragliche Regelung ist der Grundstein jeder Zusammenarbeit. Das gilt eigentlich überall im Leben und damit auch für Time-for-Prints oder TfP bzw. TIme for pictures. TfP ist eine beliebte Praxis und bietet viele Chancen für Models und Fotografen. Beim Aufeinandertreffen von Persönlichkeitsrechten des Models und dem Urheberrecht des Fotografen können aber schnell Probleme entstehen. Eine vertragliche Regelung wer was mit den Fotos machen darf, ist also Pflicht. Ihr solltet euch nie auf ein Time-for-Print-Shooting einlassen, ohne die Details zu regeln. Das gilt unabhängig davon ob ihr Model oder Fotograf seit.
Weniger Streit mit einem Vertrag
In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Shootings ganz ohne vertragliche Absprachen gemacht werden. Man trifft sich und legt los. Klar hat niemand Lust erst einen Vertrag aufzusetzen. Das können wir gut verstehen. Und oft geht das auch gut, keine Frage. Aber ihr solltet euch fragen, was passiert, wenn hinterher Probleme gibt. Stellt euch mal vor, ihr müsst nach einem Jahr feststellen, dass das Model die Fotos selber verkauft obwohl ihr eigentlich nur eine private Nutzung erlaubt habt. Oder umgekehrt: Ihr seit Model, habt ein Akt-Shooting gemacht und dachtet der Fotograf nutzt die Fotos nur zu Übungszwecken, rein privat. Jetzt taucht das Bild als erstes in der Google-Suche auf, wenn man eueren Namen eingebt. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Ein ordentlicher oder überhaupt ein Vertrag, kann da schon ganz gut vorbeugen.
Was gehört in einen Time-for-Prints-Vertrag?
Aber was gehört denn nun in einen Vertrag? Keine Angst. Die Regelung muss nicht umfangreich sein. Wer jetzt denkt, dass es ein zwanzigseitiges Mammut-Werk werden muss kann sich entspannen. Ein paar Punkte solltet ihr aber schon aufnehmen.
Als erstes solltet ihr natürlich die Namen und Adressen der Parteien in den Time-for-Prints Vertrag aufnehmen und den Zeitpunkt und Ort des Shootings.
Wir empfehlen auch eine sogenannte Präambel aufzunehmen. Dort beschreibt ihr kurz, was die Parteien eigentlich wollen. Das hilft im Zweifel bei der Auslegung.
Der zentrale Punkt des Vertrages sind die einzelnen Rechte, die jede Partei erhält. So ihr für für das Model etwa regeln, ob man die Bilder nur für private oder auch kommerzielle Zwecke nutzen darf, im Internet oder auch in sozialen Medien. Ein häufiger Streitpunkt ist die Bearbeitung des Bildes durch das Model, z.B. durch Filter. Im Vertrag solltet ihr auch regeln, ob das Model die Bilder an Dritte weitergeben darf.
Natürlich müsst ihr auch regeln, was der Fotograf mit den Bildern machen darf z.B. eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte, Internet, Print usw. Hier kann man sich richtig austoben.
Die Nutzungsrechte können abstrakt beschrieben werden oder konkret an Beispielen. Je weiter die Nutzungsmöglichkeiten in die Rechte der anderen Partei eingreifen, desto detaillierter solltet ihr das regeln. Für eine Nutzung eines einfachen Portraits auf dem privaten Blog reicht im Zweifel ein kurzer Satz. Für das Recht die Fotos auf Stockportalen zu verkaufen solltet ihr dagegen sehr detaillierte Regelungen treffen. Dabei ist es auch wichtig, dass man die andere Partei möglichst genau über etwaige Folgen informiert. Im schlimmsten Fall behauptet die andere Partei, dass sie nicht wusste worauf sie sich einlässt. Das kann den Vertrag ins Wanken bringen. Besondere Vorsicht ist geboten bei sehr weitreichenden Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht des Models, zum Bespiel bei Aktaufnahmen. Hier reicht es in der Regel nicht, wenn sich der Fotograf das Recht einräumt, die Fotos auf “alle erdenklichen Arten zu nutzen”
Wichtig ist auch die Namensnennung von Model und Fotograf. Soll diese verpflichtend sein oder kann darauf verzichtet werden.
Unser kostenfreies Muster
Damit ihr euch nicht den Kopf zermartern müsst, haben wir für euch einen Time-for-Prints-Mustervertrag gebastelt. Diesen könnt ihr kostenlos herunterladen und unter den nachfolgenden Bedingungen nutzen. Das Muster ist kostenlos und ihr dürft es für eigene Shootings nutzen so oft ihr wollt. Dabei ist es egal, ob ihr privat oder als Berufsfotograf handelt. Ihr dürft das Muster anpassen und verändern wie ihr wollt, aber die Nennung unserer Kanzlei am Ende darf nicht entfernt werden. Ihr dürft das Muster nicht weiterverkaufen. Das wars.
Und weil wir Anwälte sind dürfen auch ein paar belehrende Worte nicht fehlen: Der Vertrag ist ein Muster, das wir nach besten Wissen erstellt haben. Dennoch können wir nicht ausschließen, dass sich dort Fehler eingeschlichen haben. Erst Recht kann das Muster eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Im Zweifel fragt einen Anwalt eures Vertrauens!
Den Vertrag als Word-Datei gibt es hier: Time-for-Prints-Muster