André Stämmler
Rechtsanwalt Thomas Urmann aus Regensburg und seine Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) aus Regensburg erlangten in den vergangenen Jahren durch mehrere zweifelhafte Aktionen traurige Berühmtheit. Jetzt wurde der Anwalt u.a. wegen versuchten Betrugs verurteilt und muss um seine Zulassung als Anwalt bangen.
Porno-Pranger
Mit der Androhung eines Porno-Prangers dürfte die Kanzlei U+C vor wenigen Jahren erstmals auch über den Kreis von Abgemahnten bekannt geworden sein. Die Idee hinter dem Porno-Pranger sah dabei vor, den Namen eines Empfängers einer Abmahnung durch die Kanzlei auf einer Liste im Internet zu veröffentlichen, wenn die mit der Abmahnung geltend gemachte Forderung nicht ausgeglichen wird. Das Vorhaben wurde recht zeitnah durch ein Gericht unterbunden.
Redtube-Abmahnung
Den großen Coup leistete sich die Kanzlei jedoch im Dezember 2013 mit der großen „Redtube-Abmahnwelle“. Dabei versendete die Kanzlei mehrere tausend Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Porno-Plattform Redtube. Die Nutzer sollten dort angeblich urheberrechtlich geschützte Filme illegal gestreamt haben. Die Aktion sorgte für derart große Empörung, dass sich sogar das Justizministerium zu einem generellen Statement zum Thema Streaming genötigt sah. Auch diese Aktion verlief recht schnell im Sande.
Bewährungsstrafe für Thomas Urmann
Der Stolperstein für Anwalt Thomas Urmann war aber nun ein ganz anderer. Der geschäftstüchtige Anwalt war neben seiner Kanzlei noch an einer Wurstfabrik beteiligt. Ein in Bayern anscheinend nicht unüblicher Nebenerwerb. Leider versäumte es der Anwalt offensichtlich – trotz Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens – rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Anwalt nun wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrugs und versuchten Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Thomas Urmann muss darüber hinaus 80 Sozialstunden ableisten und eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro zahlen.Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft dürfte für Urmann ebenfalls – jedenfalls für zunächst – Geschichte sein, sobald das Urteil rechtskräftig wird.