André Stämmler
Wer eine Abmahnung mit Vorwurf bekommen hat, urheberrechtlich geschütztes Material über sogenannte Filesharing-Netzwerke (z.B. bittorent, emule) verbreitet zu haben, sieht sich meist auch immensen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt. Dabei werden neben den Anwaltskosten meist auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Ist die Abmahnung berechtigt besteht oftmals auch ein Schadensersatzanspruch, wenigstens dem Grunde nach. Streiten lässt sich aber oft über die Höhe. Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick geben, was einzelne Gerichte an Schadensersatz zugesprochen haben oder für angemessen halten.
Einzelne Musiktitel
- 10,00 EURAG Köln (125 C 495/13)
- 15,00 EURLG Hamburg (308 O 710/09)
- 100,00 EURAG Bochum: 70 C 27/14 (Stand 03.03.14 – Hinweisbeschluss, noch kein Urteil)
- 150,00 EURAG Hamburg (36 A 172/11)AG Frankfurt am Main: 31 C 1078/10, 31 C 1684/09, 29 C 549/08LG Frankfurt: 2-06 S 3/12 LG Leipzig: 5 O 4020/11
- 200,00 EURLG Köln: 28 O 515/10, 28 O 594/10OLG Köln: 6 U 67/11OLG Frankfurt a.M.: 11 U 115/13
- 300,00LG Düsseldorf: 12 O 68/10, 12 O 521/09
Musikalbum
- 2.250,00 EUR (15 Titel)AG Hamburg-Mitte: 36A C 172/10
- 2.500,00 EUR(11 Titel)AG Hamburg: 36a C 479/11
- 3.000,00 EUR (10 Titel)LG Düsseldorf: 12 O 256/10
Hörbuch
- 500,00AG München: 142 C 14130/09
Filme
- 100,00AG Halle: 95 C 3258/09
- 250,00 EURAG Hamburg: 35a U 154/11
- 275,00 EURAG Frankfurt am Main: 32 C 1512/08
- 638,00 EURLG Köln: 28 O 611/10
Porno
Im Bereich der Erotikfilme (oder einfach ausgedrückt Pornos) ist eine Tendenz erkennbar, wonach die Rechtsprechung zu eher niedrigeren Schadensersatzforderungen neigt. Das Amtsgereicht München lehnte sogar den urheberrechtlichen Schutz eines Pornos gänzlich ab.
- 100,00 EURAG Hamburg: 36a C 134/13
- 123 EURAG Düsseldorf (Urteil vom 20.05.2014 – AZ: 57 C 16445/13)
- 1.000,00 EURLG Hamburg: 310 O 367/10
Software
- 200,00 EUROLG Köln: 6 W 20/09 (Multimedia-Lexikon)
- 5.001,00 EUROLG Köln: 6 U 31/10) (Diagnose-Software Kfz)
PC-Spiele
- 510,00 EURAG Charlottenburg: 220 C 224/10
- 600,00 EURLG Köln: 28 O 482/10
Diese Tabelle ist sicherlich nicht abschließend, soll aber einen ungefähren Überblick geben, mit welchen Beträgen bei einer Abmahung wegen Filesharing zu rechnen ist. Letztendlich wird aber eine Prognose zum möglichen Schadens schwierg bleiben, jedenfalls innerhalb der Ober- und Untergrenzen. Nicht einfach wird es auch, wenn – was in Anbetracht des neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken durchaus denkbar ist – neue Gerichte ins Spiel kommen, die bisher keine Rolle bei der Filesharing-Rechtsprechung spielten.Stand: 05.12.14