Als Rechtsanwaltskanzlei für Software und Apps begleiten wir euch von der ersten Idee, über die Phase der Entwicklung und Markteinführung bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr Ansprüchen aus Schutzverletzungen wegen der rechtswidrigen Nutzung von Software. 

Ab der ersten Idee …

Unsere Zusammenarbeit beginnt bereits mit der ersten Idee für euer Projekt. Wir beraten als Rechtsanwaltskanzlei für Software und Apps zur Schutzfähigkeit eures Projekts, beraten euch zu Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Geschäftsgeheimnissen, übernehmen die Erstellung entsprechender Dokumente und stehen euch bei der Verhandlung mit Projektpartnern zur Seite. 

IT-Verträge

Selbstverständlich stehen wir euch auch bei der Erstellung und Verhandlung von Software-Verträgen zur Seite, egal ob es um einen Vertrag mit einer Agentur oder eurem Kunden geht, dem freien Mitarbeiter oder dem Vertrag zum Vertrieb der Software z.B. als Software André Stämmler a Service, als Auftragsprojekt eines Kunden oder in welcher Form auch immer. 

Egal ob Individualsoftware oder Standardsoftware, ein maßgeschneiderter Vertrag schafft für beide Seiten Sicherheit und Vertrauen. Ein ordentlicher Vertrag stellt damit den Grundstein für eine fruchtbare Zusammenarbeit dar.

Bei der Erstellung von Soft- und Hardware steht bereits am Anfang die Frage, was genau die Software/App/Hardware können soll und muss. Eine klare Abgrenzung der Rechte und Pflichten ist hier von enormer Bedeutung. Daneben spielen die Regelungen zur Mitwirkung, Abnahme, Gewährleistung, Haftung und Zusatzleistungen eine zentrale Rolle.

Ist die Soft- oder Hardware fertig gestellt, muss klar sein wie diese verwertet wird. Wird die Soft- oder Hardware gekauft, gemietet oder geleast oder soll lediglich eine Anpassung oder Wartung von bereits vorhandener Software erfolgen?

Darüber hinaus müssen die Rechte am Geistigen Eigentum geklärt sein. Darf das Produkt ausschließlich durch den Auftraggeber genutzt werden oder kann der Auftragnehmer das Produkt auch andere Kunden veräußern. Darf der Auftragnehmer die Soft- oder Hardware nur für unternehmensinterne Zwecke nutzen oder diese auch handeln?

Wenn es mal kracht …

Keine Software ist direkt perfekt. Das kann passieren. Leider driften hier die Vorstellung von Programmierer und Kunden schnell auseinander. Als Rechtsanwaltskanzlei für Software und Apps unterstützen wir euch bei der Durchsetzung eurer Rechte, sei es zur Geltendmachung offener Werklohnforderungen oder die Abwehr bzw. die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Open Source …

Fast jedes Unternehmen nutzt heute Open Source Software. Offen heißt dabei nicht frei von Rechten. Dieser kleine Punkt wird oft übersehen. Wir unterstützen euch bei der Open Source Complience, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.

Unsere Themen

  • Software as a Service
  • Softwarekauf
  • Auftragsprogrammierung
  • Cloud-Computing
  • eCommere (Absicherung und Prüfung von Online-Shops, AGB, Rechtstexte)
  • Copyright
  • Apps und WebApps
  • Smart Contracts
  • Non Fungible Tokens
  • Blockchain

Du hast Fragen zum Thema?

Vereinbare einfach einen Termin zur Erstberatung, kostenlos deutschlandweit, online. Rechtsanwalt André Stämmler ist Fachanwalt für IT-Recht und berät seit mehr als 10 Jahren in diesem Bereich. André steht Dir zu den Themen Software, Apps, KI, Smart Contracts, Blockchain, Medien, Copyright und Datenschutz zur Verfügung. Vereinbare einfach einen Termin und wir besprechen dein Thema.

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