André Stämmler
Was ist nach dem Erhalt einer Abmahnung an der Serie Person of Interest zu tun?
Hat man eine Abmahnung wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an der Serie Person of Intrest oder wegen eines anderen urheberrechtlich geschützten Werkes erhalten, sollten einige Dinge beachtet werden:
- Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln.
- Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag (in der vorliegenden Abmahnung 1.090 EUR) zahlen
- Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet sondern ggf. eine modifizierte Erklärung verwendet werden.
- Abmahnung nicht ignorieren, da dies die Einleitung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens nach sich ziehen kann.
- Bei Unklarheiten sollte Rat von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht eingeholt werden.
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Was beinhaltet die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?
Die Abmahnung wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an der Serie Person of Interest beinhaltet auf:Seite 1-3
- Benennung des Inhabers des Urheberrechts, sowie der angeblich verletzten Werke
- Erläuterung des zugrunde liegenden Sachverhaltes: Zugänglichmachen zum Download verschiedener Folgen der Serie Person of Interest auf dem Filesharing-Portal bittortent.
Seite 3-6
- Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
- Schaden- und Aufwendungsersatzforderung in Höhe von insgesamt 1.090 €.
Seite 8-9
- Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages.
- Sowie den Ermittlungsdatensatz in dieser Angelegenheit.
Welche Vorteile bietet eine anwaltliche Beratung?
Im Fall des Erhalts einer Abmahnung wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung ist das Aufsuchen eines Anwaltes anzuraten. Eine solche individuelle Beratung bietet Ihnen einige Vorteile:
- Möglichkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung.
- Übernahme des Schriftverkehrs mit der Kanzlei Waldorf Frommer.
- Formulierung einer modifizierten, individuellen Unterlassungserklärung.
- Führung von Verhandlungen über die Höhe des Vergleichsbetrages.
- Möglichkeit der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Wann ist eine urheberrechtliche Abmahnung rechtmäßig?
Die zentrale Frage, die sich im Rahmen einer anwaltlichen Verteidigung gegen eine Abmahnung stellt, ist, ob diese rechtmäßig ist.Dies ist zum einen der Fall, wenn der unterbreitete Vorwurf zutrifft, d.h. man selbst verschiedene Folgen der Serie Person of Interest im bittorrent Netzwerk zum Download zur Verfügung gestellt hat. In einem solchen Fall ist die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines Vergleichsbetrages grundsätzlich berechtigt. Allerdings sollte man keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Hier besteht die Gefahr, dass man sich unnötig eng bindet. Weiterhin sollte man auch nicht den geforderten Vergleichsbetrag einfach akzeptieren, denn es besteht in einigen Fällen die Möglichkeit diesen zu reduzieren.Die zweite Konstellation, in der eine urheberrechtliche Abmahnung gerechtfertigt sein kann, zeichnet sich dadurch aus, dass man für das Verhalten eines Dritten verantwortlich gemacht werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, weil man von Filesharing der Mitbewohner wusste und dies nicht unterbunden hat oder weil der W-LAN-Zugang nicht ausreichend gesichert war. In einem solchen Fall, der sogenannten Störerhaftung, schuldet man in der Regel nur den Ersatz der Rechtsanwaltskosten, nicht aber Schadensersatz.Hat man die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen und kann einem auch das Verhalten Dritter nicht angelastet werden, bestehen sehr gute Chancen die Abmahnung abzuwehren. Das ist etwa der Fall, wenn die Urheberrechtsverletzung von Familienmitgliedern begangen wurde und man selbst davon nichts wusste.Welche Konstellation vorliegt und wie entsprechend zu reagieren ist, ist immer abhängig vom Einzelfall und sollte ggf. mit einem Anwalt für Urheberrecht besprochen werden. Das gilt nicht nur bei einer Abmahnung an der Serie Person of Interest, sondern vielmehr bei jeder urheberrechtlichen Abmahnung.