LKWs und Eisplatten

Bei entsprechender Witterung bilden sich regelmäßig Eisplatten auf LKW Anhängern. Diese können sich auch während der Fahrt lösen, vom LKW fliegen und  hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Gefahr durch solche  Eisplatten ist ohne Zweifel enorm. Die Folgen einer Kollision etwa einer 1m² großen Eisplatte mit einem nachfolgenden PKW auf der Autobahn will man sich eigentlich nicht vorstellen.

Zu Recht wird deshalb vom Fahrer eines LKWs gefordert sein Fahrzeug auch diesbezüglich verkehrssicher zu halten. Verstöße hiergegen können auch ohne Schadenseintritt mit hohen Geldbußen und, was für den Berufskraftfahrer oft schlimmer wiegt, mit 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.

Fraglich ist hier jedoch ob jeder Verstoß dem Fahrer im vollen Umfang vorzuwerfen ist? Nicht jeder Fahrer hat die Möglichkeit vor Fahrtantritt den LKW Anhänger zu überprüfen. Sei es, weil auf dem Firmengelände oder Autohof entsprechende Möglichkeiten fehlen oder der Fahrer sich aus anderen Gründen auf die Verkehrssicherheit verlassen durfte.

Zur Verdeutlichung stelle man sich einfach folgendes Szenario vor: Ein Fahrer steuert bei winterlichen Witterungsverhältnissen einen Autohof an um dort seine Ruhezeit einzuhalten. Die zulässige Lenkzeit ist aufgrund einer Stausituation weit fortgeschritten. Eine Weiterfahrt kommt somit nicht in Betracht. Der Autohof hat keine Brücke anhand derer der LKW Fahrer seinen Anhänger überprüfen könnte. Was nun soll er tun? Das Besteigen mithilfe einer Leiter ist aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bedingungen untersagt. Abwarten bis Frühlingsanfang ist nicht wirklich eine Alternative. Der Fahrer hat somit keine Möglichkeit das Fahrzeug zu überprüfen. Ein solcher Fall macht deutlich, dass Fahrern oftmals die Hände gebunden sind und damit eben nicht jeder Verstoß vorwerfbar ist.

Dies konnte ich in einen kürzlich verhandelten Fall auch dem entscheidenden Richter deutlich machen.  Mein Mandant hatte eine größere Eisplatte verloren. Die Polizei fuhr genau hinter ihm. Gott sei Dank kam es nicht zum Unfall. Für meinen Mandanten ging es um 80 € und 3 Punkte. Den LKW hatte mein Mandant 3 h Stunden vorher auf einem Autohof von einem Kollegen übernommen. Eine Möglichkeit zur Überprüfung auf Eisplatten gab es auf der gesamten Fahrstrecke an keinem Autohof. Hinzu kam, dass der vorausgehende Fahrer meinem Mandanten glaubhaft versicherte, dass keine Eisplatten vorhanden seien. Dies hätte er erst kurz vorher erst persönlich überprüft. Auf diese Aussage konnte sich mein Mandant verlassen. Der Kollege galt stets als vorsorglicher und gewissenhafter Fahrer. Der Richter folgte meiner Argumentation, dass hier allenfalls nur geringste Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist und verurteilte zu einem Bußgeld von 35 €. Die 3 Punkte blieben meinem Mandanten somit erspart.

Das die Angelegenheit hier für meinen Mandanten gut verlief entschärft jedoch das Problem nicht im Geringsten. Die Ausstattung jedes Autohofs mit entsprechenden Brücken würde hier bereits erheblich zur Verbesserung des Problems beitragen.

Eine weitere Möglichkeit sind direkt am LKW angebrachte Vorkehrmaßnahmen. Besipeilhaft sei hier auf

http://www.airpipe.at

und

http://www.rsab.de

verwiesen.

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