André Stämmler
Das umstrittene Leistungsschutzrecht passierte gestern ungehindert den Bundesrat. Zwar hätte auch ein Veto des Bundesrates das Gesetz nicht verhindern können. Bei einem Nein hätte jedoch der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden müssen. Man hätte das Gesetz wenigstens verzögern und die Diskussion neu entfachen können.
Das umstrittene Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Presseverlage auch für kleinste Textausschnitte eine Lizenz verlangen können. Während besonders Suchmaschienen wie Google betroffen sind fürchten allerding auch Blogger und andere Internetdienste das Gesetz. Zwar gab es in letzter Sekunde noch eine Änderung dahingehend, dass “kleinste Textausschnitte” nicht betroffen sein sollen. Jedoch stellt auch der Begriff “kleinste Textausschnitte” einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff dar. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung diesen Begriff ausfüllt. Die Unsicherheit bleibt entsprechend groß.
Verlage argumentierten, dass Suchmaschinen, vor allem Google, Geld mit dern Artikel verdienten indem Textausschnitte zur Verfügung gestellt würden. Google hält dagegen, dass die Suchmaschinen quasi das Taxi währen, dass die Kunden zu den Verlagen bringt.
Juristen, Netzpolitiker, Netzaktivisten und Suchmaschinen, allen voran Google laufen seit Jahren das umstrittene Gesetz Sturm. Anscheinend ohne Erfolg. Nachdem das Gesetz bereits Anfang März den Bundestag passierte, kündigte die SPD und Grünen vehemmenten Widerstand im Bundesrat an. Hier herrscht eine rot-rot-grüne Mehrheit. SPD und Grüne kündigten vehemmenten Widerstand an. Gestern wurde das Gesetz schließlich ohne den angekündigten Widerstand durch den Bundesrat gewunken. Es wird also aller Voraussicht nach kommen. Ob das Leistungsschutzrecht bleiben wird, bleibt fraglich. Der Widerstand wird weiter gehen.
Netzpolitiker aus allen Parteien zeigten sich enttäuscht. Viele Onlineverlage wie Spiegel-Online hatten bereits seit längerem angekündigt, vom Leistungsschutzrecht keinen Gebrauch machen zu wollen. Das Gesetz wurde vornehmlich auf Initiative des Axel-Springer-Verlag auf den Weg gebracht.
Einige Beiträge zum Leistungsschutzrecht, die die Entwicklung sehr schön darstellen, hier.