Anhand der Düsseldorfer Tabelle wird errechnet, wie viel Unterhalt Eltern oder ein Elternteil dem Kind schulden. Die Tabelle wird in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag fast Jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und aktualisiert.Die Unterhaltbeträge werden so der Höhe nach angepasst.
Da weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern, wird es für das Jahr 2012 keine neue Tabelle geben. Vielmehr gilt die Düsseldorfer Tabelle 2011 fort.
Download: Düsseldorfer Tabelle