Wenigstens was. Nach einem Bericht von Spiegel Online sind Strafgefangene von der GEZ Gebühr befreit.
Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums äußerte sich hier zur eindeutigen Rechtslage:
Hafträume gelten nicht als Wohnräume.
Dies gilt auch für Strafgefangene im offenen Vollzug. Eine Ausnahme besteht nur für Strafgefangene die auch während des Vollzugs weiterhin eine Wohnung unterhalten.
Bislang konnten sich Strafgefangene von der GEZ Gebühr befreien lassen, wenn deren Einkommen zu niedrig war. Was oftmals der der Fall gewesen ist. “Gewinner” der GEZ Reform sind Gefangene im offenen Vollzug, die trotz eines ggf. regelmäßigen Einkommens dennoch keine GEZ Gebühr zahlen müssen.
Quelle: spiegel.de