Kostenfreie Ersteinschätzung

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Löschung?

Die Löschung einer Bewertung erfolgt normalerweise nach ein paar Tagen. Im Einzelfall kann die Löschung auch länger, bis zu ein paar Wochen dauern. Gerade in Krisenzeiten wie etwa der Corona-Krise ist die Bearbeitung oft verzögert.

Wird jede Bewertung gelöscht?

Nicht jede Bewertung kann gelöscht werden. Viele Bewertungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt. In solchen Fällen kann meistens keine Löschung erfolgen. Gute Chancen auf eine Löschung haben Sie bei falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Bewertungen durch Personen die nicht ihre Kunden sind.

Wir prüfen die Bewertung durch einen erfahrenen Anwalt und teilen ihnen unsere Einschätzung mit.

Habe ich einen Anspruch auf Löschung?

Sie haben einen Anspruch auf Löschung, wenn die Bewertung mit den gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar ist. Ob das der Fall ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Wir prüfen jede Bewertung und geben Ihnen eine Einschätzung.

Was kann ich machen, wenn Google die Bewertung nicht löscht?

Wenn Google die Bewertung nicht löscht, können Sie gegen Google klagen. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind abhängig vom Einzelfall und müssen vorab individuell geprüft werden. Auf Wunsch werden wir die Erfolgsaussichten für Sie prüfen.

Vertreten Sie uns auch in einem Gerichtsverfahren?

Auf Wunsch vertreten wir Sie auch in einem Gerichtsverfahren. Bevor wir Klage einreichen, werden wir die Erfolgsaussichten ausführlich mit Ihnen besprechen, denn eine Klage ist mit einem Kostenrisiko verbunden. Die gerichtliche Vertretung ist eine zusätzliche Leistung und von diesem Angebot nicht umfasst. Deshalb müssen Sie uns für die gerichtliche Vertretung einen neuen Auftrag erteilen.

Wie läuft ein Löschverfahren ab?

Laut einer Studie von  searcheengineland.com vertrauen 88% der Internetnutzer auf Bewertungen im Internet und lassen sich sogar davon beeinflussen. Eine negative Bewertung bei Google schadet damit dem Ansehen ihres Unternehmens und führt im schlimmsten Fall zu Umsatzeinbußen. Damit ist es umso ärgerlicher, wenn die Bewertung unberechtigt und rechtswidrig ist.

Bei rechtswidrigen  und unberechtigten Bewertungen haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch auf Löschung der Google Bewertung. Gute Chancen auf eine Löschung bestehen bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder gefälschten Bewertungen.

Wir überprüfen die Bewertung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und beantragen die Löschung bei Google.

Welche Leistung bieten wir Ihnen

  • Individuelle Prüfung und rechtliche Einschätzung der Google Bewertung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Antrag auf Löschung bei Google durch unsere Kanzlei
  • Außergerichtliche Korrespondenz mit Google

Nach Buchung des Auftrags meldet sich ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei bei Ihnen und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Danach erfolgt die Prüfung der Google Bewertung durch uns. Das Ergebnis unserer Einschätzung teilen wir Ihnen umgehend mit. Anschließend stellen wir den Antrag auf Löschung. Wenn Google die Bewertung löscht ist das Verfahren abgeschlossen. Sofern Google die Bewertung nicht löscht übernehmen wir die weitere Korrespondenz mit Google.

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