Filesharing: Von Porno-Trollen und Star Trek Zitaten

André Stämmler

“Die Bedürfnisse Vieler stehen über denen Weniger” – Spock, Star Trek II

Mit diesem Zitat aus Star Trek beginnt ein Beschluss des kalifornischen Bezirksgerichts vom 6. Mai 2013 gegen eine Abmahnkanzlei. In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte eine Abmahnkanzlei einen Zahlungsanspruch wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm geltend gemacht. Diesen Anspruch wollte der zuständige Richter Otis D. Wright II nicht einfach durchwinken und hakte nach.

Als die Anwälte von Prenda Law ihren Anspruch näher begründen sollten, fingen die Schwierigkeiten an. Entgegen einer Anordnung des Gerichts, wurde offenbar versucht über den Internet-Provider an die Daten des Anschlussinhabers zu kommen. Im weiteren Verlauf wurde dann offenbar auch ein gefälschter Urheberrechtsnachweis vorgelegt. Auch einige andere Aussagen der Kläger enttarnte das Gericht als glatte Lüge und zweifelte danach auch die Aussagen in weiteren Verfahren an.

Wright kam im Laufe des Verfahrens zur Erkenntnis, dass hinter den abmahnenden Firmen die Anwälte selbst steckten.  Als er dies feststellte, ging das Gericht auf “Gefechtsstation”. Es verwundert dann nicht, dass Wright die Anwälte als ein “Kollektiv von Porno-Trollen” bezeichnet und auch sonst für die Abmahn-Industrie kein gutes Wort findet:

So now, copyright laws originally designed to compensate starving artists allow, starving attorneys in this electronic-media era to plunder the citizenry

Das Urheberrecht, welches ursprünglich dazu bestimmt war, darbende Künstler zu entschädigen, erlaubt es heute darbenden Anwälten in dieser Ära der elektronischen Medien die Bürger auszuplündern. 

Wright II verdonnerte die Anwälte zur Zahlung von mehr als 40.000 $ der gegnerischen Anwaltskosten und einer Strafzahlung in der gleichen Höhe. Dabei erwähnte Wright II ausdrücklich, dass die Summe knapp unter der Mindestsumme für ein Berufungsverfahren liegt. Dies mag nicht zuletzt daran liegen, dass die von Prenda Law angebotenen Vergleichsbeträge  fast immer knapp unter dem Betrag lagen, den eine sinnvolle Verteidigung kosten würde.

Den Vorfall meldete Wright auch der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Vielleicht der Beginn eines der vielen Trends, die aus den USA herüberschwappen? Man darf gespannt sein

Obwohl ein Berufungsverfahren kaum Aussicht auf Erfolg verspricht, kündigte Prenda Law gegenüber der LA Times an, dieses Schritt dennoch zu gehen.

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