André Stämmler
Facebook führt eine eigene Rubrik für das Impressum ein. Die Erstellung eines rechtssicheren Impressums fällt damit – wenigstens technisch – nicht mehr schwer und wird vermutlich z.B. Impressums-Apps überflüssig werden lassen. Massenabmahner werden es künftig schwerer haben.
Nach einigen Massenabmahnungen und einem Urteil aus 2013 war klar, wer auf Facebook eine Unternehmensseite betreibt braucht ein Impressum. Dieses rechtssicher einzubinden war aber bislang gar nicht so leicht. Die meisten User setzten hierbei auf Apps. Mehr oder weniger umständliche Anpassungen – gerade für die mobile – Version waren aber dennoch notwendig. Das könnte mit der neuen eigenen Rubrik bald vorbei sein.
Wie funktioniert die Einbindung?
Die Erstellung des Impressums ist – technisch – eigentlich ganz einfach. Man geht auf die eigene Facebook-Unternehmensseite und dort auf „Seiteninfo aktualisieren“. Auf der nächsten Seite “Seiteninfo” kann dann das Impressum ganz normal bearbeitet werden.
Die technische Einbindung ist damit kein Problem mehr. Fragen über die Rechtssicherheit bleiben dennoch.
Ist das Impressum ausreichend sichtbar?
Damit das Impressum den Anforderungen der Rechtsprechung genügt, muss es deutlich sichtbar sein. Das bedeutet in der Regel, dass das Impressum deutlich als solches gekennzeichnet und ohne viel „Herumgeklicke“ erreichbar sein muss. Beim „neuen“ Facebook-Design ist dies unproblematisch der Fall. Dort prangert die Rubrik deutlich sichtbar auf der Profilseite.Anders sieht es aber beim alten Design aus. Dort kann man zwar das Impressum bereits in die Rubrik eintragen, auf der Profilseite versteckt sich das Impressum aber weiterhin unter der Rubrik „Info“. Das reicht nach Ansicht der Rechtsprechung nicht aus.Das Problem ist sicherlich nur temporär, da Facebook nach und nach alle Profile auf das neue Design umstellt. Bis zur Umstellung des eigenen Profils, sollte man allerdings die „alte Lösung“ beibehalten.
Was ist mit der mobilen Version?
Derzeit ist noch nicht raus, wie Facebook die Rubrik in die mobile Version einbinden wird oder ob überhaupt einen Änderung erfolgt. Damit sollte man auch hier die bisherige Lösung beibehalten.
Die Zeichenanzahl ist beschränkt. Reichen die 1.500 Zeichen aus?
Das Impressum ist auf 1.500 Zeichen beschränkt. Das sollte aber in aller Regel ausreichen. Nur wer Disclaimer oder Datenschutzhinweise mit ins Impressum aufnehmen möchte wird wahrscheinlich ernsthaft Platzprobleme bekommen.
Disclaimer aber sind weder vorgeschrieben noch rechtlich wirksam und Datenschutzhinweise gehören nicht ins Impressum sondern in eine eigene Rubrik.
Ich habe keine Unternehmensseite, sondern nutze ein persönliches Profil. Kann ich hier ein Impressum einbauen.
Die Verwendung von persönlichen Profilen für geschäftliche Auftritte ist von Facebook nicht vorgesehen. Eine eigene Rubrik fürs Impressum gibt es daher bei persönlichen Profilen nicht und ist sicherlich nicht vorgesehen. Wer also weiterhin ein persönliches Profil für seinen geschäftlichen Auftritt (z.B. Freiberufler) nutzen möchte, hat kaum eine Möglichkeit ein Impressum rechtssicher einzubinden. Das Impressum unter die Rubrik abzulegen reicht sicherlich nicht aus.
Wie ist das mit einem Link auf meine Webseite?
Selbstverständlich kann auch ein Link auf das Impressum der eigenen Website erfolgen. Hier gilt es aber ein paar Punkte zu beachten.
Der Link muss deutlich als Impressum gekennzeichnet sein. Das heißt in der Regel, dass der Link als „Impressum“ beschriftet werden sollte.
Eine Verlinkung muss der 2-Klick-Regel standhalten. Dh. es dürfen maximal 2 Klicks notwendig sein, bis man zum Impressum gelangt. Der erste Klick ist hierbei schon der Besuch des Profils. Der zweite Klick muss zum Impressum führen. In der Praxis bedeutet das, dass eine direkte Verlinkung zum Impressum der Webseite erfolgen muss. Ein Link auf die „normale“ reicht nicht aus.
Wie geht es weiter?
Die Einführung einer eigenen Rubrik für das Impressum auf Facebook ist ein Ansatz den man begrüßen muss. Ob damit aber alle Probleme gelöst werden, bleibt erstmal abzuwarten. Und selbst wenn Facebook für Abmahner nicht mehr attraktiv ist, gibt es noch andere Portale auf denen die Einbindung eines rechtssicheren Impressums nicht ohne weiteres möglich ist. Schwierig wird dies etwa auf Google+