Am 05.06.2018 entschied der EuGH, dass Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für die dort stattfindende Datenverarbeitung verantwortlich sind. Das bedeutet genau genommen, dass auch ein Betreiber einer Facebook-Fanpage neben Facebook für Datenverarbeitung auf der Fanpage verantwortlich gemacht werden kann; gegebenenfalls auch für Datenschutzverstöße haften muss. Darüber hinaus wurde mit dem Urteil klar, dass jeder Betreiber einer solchen Seite eine gesonderte Datenschutzerklärung vorhalten muss. In dieser Datenschutzerklärung muss leicht verständlich und transparent über die auf der Fanpage stattfindende Datenverarbeitung informiert werden. Das ist unter Umständen gar nicht so einfach. Als Betreiber der Facebook-Fanpage weiß man unter Umständen gar nicht weiß, welche Daten Facebook verarbeitet. Wir hatten uns schon darüber ausgelassen (Link). Facebook hatte umfangreiche Maßnahmen angekündigt. Passiert ist offenbar nichts.
Neue Entschließung der DSK zum Thema Facebook-Fanpages
Wohl auch deshalb, gibt es ziemlich genau drei Monate später ein neues Statement der Datenschutzkonferenz zu dem Thema Facebook-Fanpages. Die DSK kritisiert in erster Linie, dass Facebook seit drei Monaten nahezuh nichts unternommen hat. Tatsächlich wurden nur eine Cookies angepasst.
“Offizielle Verlautbarungen von seiten Facebooks, ob und welche Schritte unternommen werden, um einen rechtskonformen Betrieb von Facebook-Fanpages zu ermöglichen, sind bisher ausgeblieben.”
DSK sieht Betreiber weiter in der Verantwortung
Die Datenschutzbehörden sehen sich daher veranlasst, auf eine datenschutzkonforme Arbeitsweise hinzuwirken. Diese datenschutzkonforme Arbeitsweise muss auch von den Seitenbetreibern gewährleistet werden:
“Daher fordert die DSK, dass nun die Anforderungen des Datenschutzrechts beim Betrieb von Fanpages erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere, dass die gemeinsam Verantwortlichen Klarheit über die derzeitige Sachlage schaffen und die erforderlichen Informationen den betroffenen Personen (= Besucherinnen und Besucher der Fanpage) bereitstellen.”
Dafür hat die DSK einen Fragenkatalog herausgegeben, den Betreiber von Facebook-Fanpages beantworten sollten, um sicher zu stellen, dass alles datenschutzkonform abläuft.
Keine datesnchutzkonofrme Arbeitsweise
Das Problem? Der Betreiber einer Facebook Fanpage kann die Fragen in aller Regel nicht zufriedenstellend und abschließend beantworten. Los geht es mit Frage 1:
“In welcher Art und Weise wird zwischen Ihnen und anderen gemeinsam Ver- antwortlichen festgelegt, wer von Ihnen welche Verpflichtung gemäß der DSGVO erfüllt? (Art. 26 Abs. 1 DSGVO)”
Eine solche Festlegung gibt es nicht. Sie wurde zwar von Facebook angekündigt, blieb aber aus. Auch die weiteren Fragen kann der Betreiber einer Fanpage nicht beantworten. Damit geht dann einher, dass der Betreiber einer Fanpage dann auch nicht transparent über die Datenverarbeitung auf seiner Fanpage informieren kann. Das wiederum stellt einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.
Kurzum: Der rechtssichere Betrieb einer Facebook-Fanpage ist derzeit nicht möglich.
Praxis
In der Praxis kann man jetzt panisch werden und seine Seite abschalten. Die Stellungnahme bzw. Auffassung der DSK ist kein gesetztes Recht und auch nicht mit einem Urteil gleichzusetzen. Dennoch ist sie die gemeinsame Auffassung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder. Damit ist klar, dass zumindest die eigene Datenschutzbehörde diese Auffassung vertreten wird.
Ob jetzt die Datenschutzbehörden anfangen und Bußgeldverfahren einleiten muss man abwarten. Zumal die obersten Datenschützer der Länder derzeit wohl ganz gut ausgelastet sind, berichtet heise.de.
Findige Wettbewerber könnten aber jetzt auf die Idee kommen, Abmahnungen auszusprechen. Ob das durchgeht muss man auch abwarten, aber ausschließen will ich es nicht.
Wer also auf ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte die eigene Fanpage abschalten. Alles andere wird wohl ein gewisses Risiko mit sich bringen.
Kritik
Als Datenschützer und Unternehmer ist man doch hin und her gerissen. Ich begrüße den Versuch Facebook in seine Schranken sehr. Andererseits sind Facebook Fanpages durchaus ein wichtiges Marketing-Instrument für Unternehmen. Und machen wir uns nichts vor, Vorreiter im Bereich digitales Marketing ist Deutschland lange nicht. Durch diese Maßnahme werden Unternehmen weiter eingeschränkt und wir bewegen uns – überspitzt ausgedrückt – wieder ein Stück zurück ins digitale Steinzeitalter. Außerdem erinnert das Ganze ein wenig an Kollektivstrafen nach dem Motto: Ich bekomme den einen nicht unter Kontrolle, also lasse ich alle leiden, die werden den einen schon zurechtbiegen. Das schmeckt nicht. Und es bleibt auch abzuwarten, ob sich Facebook ernsthaft von so etwas abschrecken lässt. Wir werden sehen.
Quelle: Beschluss der DSK zu Facebook-Fanpages
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