eBay-Warenkorb und Gastbestellung – rechtliche Auswirkungen

André Stämmler

Die Handelsplattform eBay wurde nach einem ersten Testlauf im Sommer 2014 um die Funktionen „Warenkorb“ und „Gastbestellung“ erweitert. Für Onlinehändler auf eBay  sind damit kleinere Änderungen notwendig.

eBay-Warenkorb und Gastbestellung

Der Warenkorb ermöglicht Käufern eine einheitliche Kaufabwicklung auch bei einer Bestellung von mehreren Verkäufern. Die einzelnen Produkte werden im gemeinsamen Warenkorb abgelegt und am Ende durch einen einheitlichen Bestellvorgang abgeschlossen.Die Option Warenkorb findet sich direkt unter der Option Sofort-Kaufen:eBay-Warenkorb

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Mittels der Gastbestellung ist es Käufern möglich, eine Bestellung bei eBay zu tätigen, ohne hierfür einen eBay-Account anlegen zu müssen. Die Option ist lediglich bis zu einem Warenwert von 500,00 EUR möglich.

Rechtliche Auswirkungen

Bei Rechtsgeschäften im „elektronischen Geschäftsverkehr“ treffen den Verkäufer nach § 312i BGB besondere Informationspflichten. Danach muss der Verkäufer u.a. gem. Art. 246 c BGBEG über die einzelnen technischen Schritte zu informieren, die zu einem Vertragsschluss führen. Die Informationen müssen rechtzeitig vor Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt werden.Dies wird in der Regel durch eine entsprechende Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eBay-Shops sichergestellt. Aufgrund der Einführung der Optionen eBay-Warenkorb und Gastbestellung ist diesbezüglich eine Anpassung der Informationen notwendig.Da Käufer auch die Möglichkeit haben, mehrere Produkte durch einen Händler zu bestellen, ist ggf. auch eine Anpassung der Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist notwendig. Die Formulierung:

„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;

wäre unzutreffend, wenn mehrere Produkte mit einer einheitlichen Bestellung bestellt werden, aber in einzelnen Teillieferungen geliefert würden.In einem solchen Fall wäre in Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist die folgende Formulierung unter 1) der Musterwiderrufsbelehrung einzufügen:

„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“

Fazit:

Der eBay-Warenkorb und die Gastbestellung ist eine feine Sache. Die notwendigen Anpassungen sind nicht gravierend, sollten aber vorgenommen werden. In Zeiten, in denen das Abmahnen offenbar zum Geschäftsmodell geworden ist, können unterbliebene Anpassungen Händlern das Geschäft vermiesen.  

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