Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Johannes Arnhold, blog-sportrecht.de
Nach der Abmahnwelle durch die Kanzlei Urmann und Collegen kurz vor Weihnachten, die mittlerweile staatsanwaltliche Ermittlungen zur Folge hat, macht nun der Pay-TV-Sender Sky mit einer Abmahnoffensive gegen Gastronomen von sich reden.
Einige hundert Gastwirte dürften sich in den ersten Wochen des noch jungen Jahres verwundert die Augen gerieben haben. Ihnen flatterten Abmahnungen einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Medienunternehmens Sky ins Haus, in denen behauptet wurde, dass im Lokal der Beschuldigten unrechtmäßige Übertragungen von Fußballspielen stattgefunden hätten.
Streitgegenständlich sind die so genannten Montagsspiele der 2. Fußball-Bundesliga, die der Münchner TV-Kanal Sport 1 schon seit einigen Jahren am angestammten Sendeplatz live im Free-TV sendet und die die betroffenen Gastronomen im Dezember in ihren Lokalen zeigten.
Die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co KG, welche die Erstverwertungsrechte Pay-TV an den Spielen der „Fußball-Bundesliga besitzt, vertrat die Auffassung, sie besäße auch die Exklusivrechte der „öffentlichen Wahrnehmbarmachung“ aller Livespiele im gastronomischen Bereich und ließ folglich einen Rechtsverstoß durch die öffentliche Übertragung abmahnen. Sky ließ vortragen, man halte die exklusiven Rechte zur Vorführung, sowie der öffentlichen Wiedergabe für die Spielzeiten 2013/2014 bis 2016/2017. Entsprechend wurden die Gastwirte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz von bis zu mehreren tausend Euro zu zahlen.
Unterschiedliche Nutzungsrechte
Eine zunächst nicht abwegig erscheinende Auffassung: Denn grundsätzlich ist die Deutsche Fußballliga (DFL) als Veranstalter Urheber der streitigen Werke. Diese lizenziert u.a. an Sky und Sport1 jeweils unterschiedliche Nutzungsrechte, u.a auch das Aufführungssrecht. Sky war nun der Meinung, die Exklusivrechte für die öffentliche Aufführung zu besitzen und mahnte die Kneipenbesitzer ab.
Allerdings scheinen die Hausjuristen von Sky sowie die Anwälte der Berliner Kanzlei nicht genau geprüft zu haben. Nach einem Bericht des Spiegel waren die Abmahnungen nämlich unberechtigt. Einen Fehler, den nun auch die Konzernführung eingesehen und ankündigt hat, sich bei den betroffenen Gastronomen zu entschuldigen.
Offene Fragen und Spekulationen
Unklar ist, woraus die mangelnde Berechtigung von Sky zur Abmahnung resultiert. Möglich ist, dass die Kneipenbesitzer tatsächlich das Recht zur Aufführung erworben haben (z.B. über eine Verwertungsgesellschaft). Oder aber, die Aufführung selbst ist zwar unrechtmäßig, Sky hat aber die nötigen Exklusivrechte zur Durchsetzung der Ansprüche von der DFL nicht eingeräumt bekommen. Spekulationen, die man wohl nur bei Kenntnis der entsprechenden Verwertungs- bzw. Lizenzierungsverträge klären kann.
Fakt ist, dass Sky sich in dem für ihn wirtschaftlich wichtigen Kneipen-Sektor zum wiederholten Mal nicht sonderlich geschickt verhalten hat. Besonders heikel: Der Bezahlsender soll angeboten haben, den Schadensersatz bei Abschluss eines Abos zu reduzieren.
Übrigens: Der Fall ist von den häufigeren und vor allem berechtigen Abmahnungen durch Sky zu trennen. Diese drohen, wenn Kneipiers ein privates Sky-Abo statt des für diese Zwecke vorgesehenen (und entsprechend kostspieligeren) Gastro-Abos in ihren Gasträumen laufen lassen. Ein leicht nachzuweisendes Fehlverhalten: Denn der Fernsehsender hat sein Gastro-Abo durch ein Wasserzeichen in Form eines Bierglases in der linken Ecke des Fernsehbilds ausgestattet, sodass die Sky-Kontrolleure dem Missbrauch auf einen Blick auf die Schliche kommen können.
Quelle: Spiegel