André Stämmler
Erst vor wenigen Wochen sorgte der neue „Streaming-Dienst“ Popcorn-Time für einiges Aufsehen. Auf benutzerfreundlicher Oberfläche konnten Nutzer aktuelle Kinofilme ganz kostenlos im Internet „streamen“. Dass es sich bei der neuen Plattform nicht um eine klassische Streaming-Plattform wie etwa kinox.to handelte sondern im Hintergrund ein Filesharing-Protokoll mit all den unangenehmen Nebenfolgen lief, dürfte vielen Nutzern nicht bewusst gewesen sein. Über die Gefahren hatte ich bereits bei lto.de berichtet.Seit gestern sorgt nun eine neue Plattform für einiges Echo. Über cinefi.com können User Filme direkt im Browser streamen. Ein Download ist nach Angaben des Plattformbetreibers nicht notwendig.
No download. Stream torrents in the browser.
![cinefi](http://www.ra-staemmler.de/wp-content/uploads/2014/04/cinefi-300x202.jpg)
Using this site is legal, downloading copyrighted material isn’t!
Wie das System funktioniert, ist – aufgrund mangelnder Informationen seitens der Plattformbetreiber – nicht ganz klar. Aber auch hier gilt:Derzeit wird man nach deutschem Recht das reine “Streaming” wohl in Anbetracht von § 44a UrHG als legale Handlung ansehen können. Ob das so bleibt, ist allerdings fraglich und ich gehe davon aus, dass sich diese Ansicht nicht lange halten wird. In diesem Fall bleibt nur die Berufung auf die Privatkopie (§ 53 UrhG). Diese “Privilegierung” erfordert allerdings, dass die Kopie aus einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Kann man bei manchen Portalen – wie etwa bei der Ende 2013 grassierenden “Redtube-Abmahnwelle” – noch gut argumentieren, dass die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig gewesen ist, wird dies bei aktuellen Kinofilmen oder Serien kaum vertretbar sein. Je nachdem wie das System funktioniert und wleche Daten gespeichert werden, besteht die Gefahr einer urheberrechtlichen Abmahnung.Nutzer sollten also – wenigstens in Bezug auf urheberrechtlich geschütztes Material – die Finger von cinefi.com lassen. Welche Inhalte letztlich aber problematisch sind, muss am Einzelfall geprüft werden. Aktuelle Kinofilme und Serien dürften aber im Zweifel ohne Weiteres urheberrechtlich geschützt sein.