André Stämmler
Alle Jahre wieder… Die Abmahnwelle. Im letzten Jahr sorgte die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg für lange Gesichter in der Vorweihnachtszeit. Die Kanzlei versendete damals tausende Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform redtube. Das ganze verlief im Sande.In diesem Jahr ist es die Kanzlei Richtig. Recht. aus Leipzig die anscheinend mehrere tausend Abmahnungen an Apotheken verschickt. Abgemahnt wird im Auftrag der Schwäbisch Haller Brücken-Apotheke. Betroffene sind Apotheken die sich diversen Vorwürfen ausgesetzt sehen. Der Fokus der Abmahnungen liegt dabei offenbar in einem
- Verstoß gegen die Impressumspflicht
- Verstoß gegen das Versandverbot
Der Verstoß gegen das Versandverbot wird u.a. darauf gestützt, dass thalidomidhaltige Arzneimittel und Arzneimittel wie Fentanyl oder Tilidi, die unter das BTMG fallen zum Versand angeboten werden. Tatsächlich sind aber auch Apotheken betroffen, bei denen der Kunde das Arzneimittel zwar vorbestellen kann, letztlich jedoch persönlich in der Apotheke abholen muss. Ein Versand liegt damit nicht vor.Wer eine Abmahnung durch die Kanzlei Richtig. Recht. Leipzig erhalten hat, sollte nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben oder zahlen. Es sprechen einige Punkte dafür, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind. Nichts desto trotz sollte man die Abmahnung auch nicht einfach ignorieren. Ob tatsächlich ein abmahnfähiges Verhalten vorliegt muss immer am konkreten Einzelfall geprüft werden.