Teures Filesharing – 675.000 Dollar Schadensersatz

André Stämmler

Das “kostenloses” Filesharing richtig teuer werden kann, dürfte bekannt sein. Richtig hart traf es aber den us-amerikanischen Studenten Joel Tenenbaum. Dieser soll wegen des illegalen Downloads und Verbreitens von 30 Musikstücken in einem Filesharing-Netzwerk  eine Gesamtstrafe von 675.000 Dollar (ca. 518.000 €) zahlen.Der Fall hatte bereits in der Vergangenheit, auch internationales, internationales Interesse ausgelöst.

Die Verurteilung zu dieser Summe erfolgt bereits 2009. Die zuständige Richterin sah einen Schadensersatz in Höhe von 22.500 Dollar je getauschten Song (hier insgesamt 30) als angemessen an; möglich wären nach dem Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act Strafen zwischen 750  und 150.000 Dollar je Song gewesen. Die Gesamtstrafe von 675.000 Dollar reduzierte die Richterin jedoch zunächst auf 67.500 Dollar. Bei einer ersten Berufung wurde dieses Beschluss allerdings wieder aufgehoben, die Einwände Tenebaums zurückgewiesen und die ursprüngliche Höhe der Strafe bestätigt. Tenenbaum legte mit Unterstützung von Charles Nesson – einem Professor der Harvard Law School, der als Gegner der Musikindustrie gilt – erneut Berufung ein.  Nunmehr bestätigt auch ein Bundesgericht die hohe Strafe.

Tenenbaum will jedoch nicht aufgeben und die Sache vor das Supreme Court bringen. Ein Versuch in der Vergangenheit, die Angelegenheit vor das höchste Gericht der USA zu bringen, scheiterte allerdings. Ob der neue Versuch gelingen wird, bleibt ebenfalls abzuwarten.

In Deutschland dürften derartige Strafen kaum möglich sein. Die hiesige Rechtsprechung setzt den Schadensersatz in der Regel anhand von Gema-Gebühren fest. Je Song sollte dann mit Schadensersatz in Höhe von 200-300 € gerechnet werden.

Quelle: heise.de

Zurück

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert