Abmahnung-Filesharing: Stirb Langsam – Ein guter Tag zum Sterben

André Stämmler

Ein guter Tag zum Sterben! denken sich vermutlich viele Betroffene, wenn sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in ihrem Briefkasten finden. Und genau dieser Titel oder um genau zu sein „Stirb Langsam – Heut ist ein guter Tag zum Sterben“ ist derzeit Gegenstand  urheberrechtlicher Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Abgemahnt wird im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH.Abmahnung - Stirb Langsam - Ein guter Tag zum SterbenDas Abmahnschreiben hat mehrere Seiten und enthält neben rechtlichen Ausführungen auch die Aufforderungen zur Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz von insgesamt 815 EUR.  Sowohl für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch für die Zahlung der 815 EUR setzen die Anwälte aus München Fristen, wobei die Frist zur Zahlung etwas länger ist. Abgemahnte werden diese Fristen als sehr kurz empfinden, die Rechtsprechung erachtet diese aber als angemessen.Wenn eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film Stirb Langsam im Briefkasten liegt, sollte man diese einerseits nicht ignorieren, andererseits aber auch nicht in Panik verfallen.Die zentralen Fragen bei Erhalt einer Abmahnung sind

  1. Gebe ich eine Unterlassungserklärung ab?
  2. Zahle ich den geforderten Betrag?

Die Antwort auf beide Fragen hängt maßgeblich davon ab, ob man als Täter oder als so genannter Störer in Betracht kommt. Als Täter haftet in der Regel, wer die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Als Störer haftet – einfach ausgedrückt – wer zwar die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen aber zugelassen hat. Dies ist zum Beispiel der Inhaber des Internetanschluss, der von Urheberrechtsverletzung über den eigenen Anschluss – zum Beispiel durch Mitbewohner – wusste, hiergegen aber nichts unternommen hat.Entschließt man sich dazu, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte eine individuelle, den konkreten Fall angepasste Formulierung verwendet werden. Die dem Abmahnschreiben beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung sollte meines Erachtens nicht verwendet werden.Ungeachtet der Unterlassungserklärung sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell gezahlt werden. Haftet man etwa als Störer, sind in der Regel nur die Anwaltskosten zu ersetzen. Ein Schadensersatzanspruch besteht in der Regel nicht. Darüber wird die Höhe des Schadensersatzes für das Filesharing eines Films durch einzelne Gerichte unterschiedlich gesehen.Hat man eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Stirb Langsam – Heut ist ein guter Tag zum Sterben“erhalten, ist in der Regel dazu zu raten, einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwaltzurate zu ziehen. 

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