André Stämmler
Offenbar bereitet Google eine Verfassungsbeschwerde gegen das Autocomplete-Urteil des BGH vom 15.05.2013 vor.
Wie ich bereits Ende Mai berichtete verwendet Google seit 2009 eine sogenannte Autocomplete-Funktion. Bei der Eingabe einer Suchanfrage liefert diese – anhand von häufigen, ähnlichen Suchanfragen – Vorschläge für relevante Begriffe. Hierin sah sich ein Unternehmer verletzt, weil in Verbindung mit seinem Namen u.a. der Begriff Scientology auftrauchte. Während der Unternehmer in den Vorinstanzen noch unterlag, bestätigte der BGH, dass durch die Autocomplete-Funktion eine Rechtsverletzung möglich ist und infolge dessen ein Unterlassungsanspruch bestehen kann.
Gegen das Urteil des BGH legte Google eine sogenannte Anhörungsrüge ein. Diese ist Voraussetzung um eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Mit dem am 30.07.2013 veröffentlichten Beschluss des BGH wurde diese Anhörungsrüge zurückgewiesen. Ob Google tatsächlich Verfassungsbeschwerde einlegt und ob diese erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten.