Abmahung “X-Art – Ashley S. (Awakening)” durch FAREDS
André Stämmler
Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der Malibu Media LLC wegen des angeblichen Filesharings an dem Film X-Art – Ashley S. (Awakening).
Bei dem Film handelt es sich um einen Pornofilm. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die Anwälte aus Hamburg in ihrem mehrseitigen Schreiben auch die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von insgesamt 735 EUR.
Abmahnung wegen X-Art – Ashley S. (Awakening) sollte nicht ignoriert werden
Sollte man eine Abmahnung von der Kanzlei FAREDS aus Hamburg wegen des Films X-Art – Ashley S. (Awakening) erhalten haben, sollte diese auf keinen Fall ignoriert werden. Wer die Abmahnung ignoriert geht die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein, welches gegebenenfalls mit erheblichen Kosten verbunden ist. Demgegenüber sollte man jedoch auch nicht in Panik verfallen und ohne weiteres den Betrag zahlen oder eine Unterlassungserklärung abgeben. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist und darüber hinaus gegebenenfalls ein berechtigter Zahlungsanspruch geltend gemacht wurde bedarf immer der Prüfung am jeweiligen Einzelfall.
Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung des Vergleichsbetrages ist sehr kurz gesetzt, sollte aber nicht einfach ignoriert werden.
Keine voreilige Zahlung
Wer sich im Ergebnis dazu entschließt eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte diese möglichst eindeutig und präzise formulieren und an den jeweiligen Tatbestand anpassen. So muss etwa der „Täter“ eine andere Erklärung abgeben als der so genannte Störer. Darüber hinaus besteht gegebenenfalls die Möglichkeit den geforderten Vergleichsbetrag zu reduzieren. Nach meiner Auffassung ist bereits der geforderte Schadensersatz für ein pornographisches Werk mit 500 EUR zu hoch angesetzt. Die Rechtsprechung tendiert heute insbesondere im Bereich der Pornographie zu ihrer geringeren Schadensersatzansprüchen. So urteilte etwa das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil vom 20.12.2013 (AG Hamburg – 36a C 134/13), dass 100 EUR als Schadenersatz für einen Pornofilm angemessen, aber auch allemal ausreichend ist. Das Urteil kann selbst verständlich nicht verallgemeinert werden, zeigt meines achtens jedoch eine Tendenz zu niedrigen Schadensersatzansprüchen im Bereich der Pornographie.