Abmahnung – The Counselor – WALDORF FROMMER

André Stämmler

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Film The Counseler im Auftrag der TwentiethCentury Fox Home Entertainment Germany GmbH an. Vorgeworfen wird die illegale Verbreitung des Films über eine Filesharing-Tauschbörse.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was sollte ich beachten?

Hat man eine Abmahnung wegen des Films The Counselor oder auch eine andere Abmahnung wegen Filesharing, sollte man ein paar Punkte berücksichtigen

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
  • Nicht in Panik geraten
  • Es sollte keine voreilige Zahlung geleistet werden
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden
  • Nutzen Sie die Fristen um eine Verteidigung vorzubereiten/einen Anwalt zu konsultieren.

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Ignoriert man die Abmahnung, droht im schlimmsten Fall ein gerichtliches Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Dies kann u. U. sehr teuer werden. Umgekehrt verbaut man sich ggf. eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung, wenn man vorschnell eine Unterlassungserklärung abgibt oder gar eine Zahlung leistet.Wie genau auf eine Abmahnung zu reagieren ist und ob diese insgesamt berechtigt ist, muss immer am Einzelfall beurteilt werden.Wird die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat, also The Counselor tatsächlich in einer Filesharing-Tauschbörse zur Verfügung gestellt hat, wird in der Regel um die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht herumkommen. In diesem Fall besteht regelmäßig auch ein Anspruch auf Schadensersatz über dessen Höhe man sich aber in aller Regel durchaus streiten kann. Hat man die Urheberrechtsverletzung selbst nicht begangen, muss man unterscheiden. Wurde die Urheberrechtsverletzung von einer anderen Person begangen und man wusste gegebenenfalls hiervon, hat aber nichts unternommen, haftet man gegebenenfalls als Störer. Gleiches gilt wenn man etwa den WLAN Anschluss nicht verschlüsselt hat. Wusste man von den Urheberrechtsverletzungen nicht kommt in der Regel auch keine Störerhaftung in Betracht und man haftet selbst verständlich nicht für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung. Nicht ausreichend ist aber die pauschale Behauptung, dass irgendeine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte. Vielmehr muss ein konkreter Sachverhalt dargelegt werden, warum auch eine andere Person als Täter infrage kommt.

Abmahnung The Counselor – Brauche ich einen Anwalt?

Wie im Einzelnen auf eine Abmahnung zu reagieren ist und wann eine entsprechende Sachvortrag ausreichend ist, ist im Zweifel nicht immer leicht zu beurteilen. Wer unsicher ist, wie auf die Abmahnung reagiert werden sollte, sollte sich an einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Welche Vorteile bringt eine anwaltliche Beratung?Ein Anwalt wird

  • zunächst die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen
  • die Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung übernehmen
  • Sie entsprechend beraten, ob ggf. die Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig ist und eine auf Ihren Fall angepasste Unterlassungserklärung formulieren
  • die Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei übernehmen
  • etwaige Vergleichsverhandlungen über die Höhe des geforderten Betrages führen.

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