Wer kennt das nicht: im Regal stehen noch einige CDs, die man jedoch schon länger nicht mehr angehört hat und dies wohl auch nicht wieder tun wird. Daher stellt sich die Frage, ob man damit nicht noch etwas Sinnvolles anstellen kann. Die naheliebendste Antwort darauf: Onlineversteigerungen wie Ebay und Co., um mit den alten Stücken noch ein wenig Geld zu verdienen. Doch bevor die Auktion endet, droht in einem solchen Fall oft eine böse Überraschung. Die Versteigerung wird aufgrund behaupteter Urheberrechtsverletzungen vorzeitig abgebrochen. Nach einigen Tagen folgt dann noch eine schriftliche Abmahnung, die den Vorwurf des sogenannten Bootleggings enthält. Damit wird die illegale Verbreitung von Tonträgern bezeichnet, die nicht gestatte Aufzeichnungen bzw. Mitschnitte enthalten. Eine ähnliche Situation liegt der momentanen Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Gelring Ltd. wegen einer behaupteter Urheberrechtsverletzung durch den Verkauf der CD Genesis- mit Phil Collins – Live USA Vol. 2 via Ebay zugrunde. Tatsächlich handelt es sihc hier offensichtlich um einen nicht lizensierten Mitschnitt eines Konzertes und damit um eine Urheberrechtsverletzung. Dass die CD wahrscheinlich schon vor Jahren vielleicht sogar in einem ganz normalen Plattenladen erworben wurde, ändert daran leider nichts; macht die Sache aber umso ärgerlicher. Welche Forderungen werden Ihnen gegenüber in einer solchen Abmahnung erhoben?
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Herausgabe der CD Genesis-mit Phil Collins – Live USA Vol. 2 und etwaiger Vervielfältigungen
- Zahlung eines Vergleichsbetrages von insgesamt 1.065 EUR, bestehend aus 100 EUR Schadenersatz und 965 EUR Aufwendungsersatz
Wie verhalten Sie sich richtig nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen Genesis-mit Phil Collins – Live USA Vol. 2?
- Bewahren Sie die Ruhe und vermeiden Sie überstürzte Reaktionen.
- Ignorieren Sie jedoch auch nicht diese Abmahnung, da Sie sonst die Einleitung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens riskieren.
- Zahlen Sie nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 1.065 € oder geben die beigefügte Unterlassungserklärung ab.
- Nehmen Sie bei aufkommenden Unsicherheiten eine Rechtsberatung von einem Fachanwalt für Urheberrecht in Anspruch.
Ist auch Ihnen eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ins Haus geflattert, weil Sie eine CD oder einen anderen Tonträger auf Ebay oder einer anderen Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten haben, sollten Sie einige Punkte beachten. Zunächst sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren und sich vor überstürzten und unüberlegten Reaktionen hüten. Der Erhalt einer solchen Abmahnung ist kein Grund in Panik zu verfallen, denn man kann unter Umständen dagegen erfolgreich vorgehen. Ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, muss am Einzelfall geprüft werden. Sollte es sich wie im vorliegenden Fall tatsächlich um einen illegalen Mitschnitt handeln, wird man in aller Regel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung raten müssen. Sofern dem Abmahnschreiben bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt ist, sollte diese keinesfalls verwendet werden. Diese sind meist viel zu weit gefasst. Vielmehr sollte eine individuell auf den Einzelfall angepasste Erklärung verwendet werden. Außerdem sollten Sie auch keinesfalls vor einer anwaltlichen Überprüfung den geforderten Vergleichsbetrag von 1.065 € bezahlen. Wer sich unsicher ist, wie man mit einer Abmahnung umgehen sollte, sollte sich an einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Welche Vorteile bietet eine solche Rechtsberatung?
- Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bezüglich einer behaupteten Urheberrechtsverletzung durch sogenanntes Bootlegging
- Beratung hinsichtlich der Frage, ob die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich ist und in welcher Form diese erfolgen sollte; Erstellung der Unterlassungserklärung
- Übernahme der Verteidigung gegen eine unrechtmäßige Abmahnung
- ggf. Führung von Verhandlungen über die Höhe der zu zahlenden Vergleichssumme
- Übernahme der Korrespondenz mit der Kanzlei Sasse & Partner
Der Verkauf solcher Bootlegs (auch Schwarzpressungen genannt) stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar und kann somit auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche nach sich ziehen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass der Betroffene insbesondere nicht um die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung herum kommen wird. In vielen Fällen werden sehr hohe Streitwerte, wie z.B. im vorliegenden Fall von 15.200 EUR, angesetzt. Diese dienen dann als Berechnungsgrundlage der geforderten Rechtsanwaltsgebühren und mithin der Ermittlung der Aufwendungsersatzforderungen. Die hier geforderten Beträge sind meines Erachtens zu hoch und sollten so nicht akzeptiert werden.