Abmahnung-Filesharing: Heilung für den Abmahnwahn?

André Stämmler

Verfolgt man in den letzten Tagen die juristischen Blogs, könnte man meinen es gäbe ein vorzeitiges Heilmittel gegen den Abmahnwahn. Bereits in der vergangenen Woche wurde berichtet, dass die Kanzlei Waldorf Frommer offenbar weniger Abmahnungen versendet als angenommen. Darüber hinaus hatte das Amtsgericht Hamburg in 2 Fällen den Streitwert bei einer Filesharing-Abmahnung  auf  1.000 € begrenzt und damit die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auf knappe 150 € gedeckelt. Die Hamburger Richter wendeten damit eine Medizin gegen den Abmahnwahn an, die eigentlich erst mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken kommen sollte. Das Amtsgericht Hamburg galt bisher als eines “wohlwollenden” Gerichte für Rechteinhaber.  Umso erfreulicher ist es, dass die Richter bereits jetzt den Streitwert begrenzten. Bislang wurde befürchtet, dass auch die “150-Euro-Regelung” ausgehebelt wird und weiterhin die hohen Kosten geltend gemacht werden.

Eine weitere Pille gegen den Abmahnwahn – die ebenfalls mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken kommen soll – die “Abschaffung” des fliegenden Gerichtsstandes. Rechteinhaber können sich danach nicht mehr aussuchen, wo sie klagen und damit nicht mehr das “freundlichste” Gericht wählen. Geklagt werden muss dann grundsätzlich am zuständigen Gericht des Abgemahnten. Auch hierzu äußerten sich bereits das AG Hamburg und das AG Berlin-Mitte (Hinweisbeschluss vom 26.08.2013, Az. 6 C 65/13) mit 2 Beschlüssen und verneinten den fliegenden Gerichtsstand. Eine freie Wahl der Lieblingsgerichte dürfte damit wenigstens in Hamburg und Berlin nicht mehr ohne Weiteres möglich sein. Dass –  wie fast zu erwarten – das Amtsgericht München die Sache ein wenig anders sieht, berichtet der Kollege Jan Gerth.

Abmahnwahn: Kleine Sensation beim AG München

Für eine kleine Sensation sorgte das Amtsgericht München aber dennoch. Denn – und das hätte niemand vermutet – auch das Amtsgericht München (224 C 19992/13)sieht in einem Filesharing-Verfahren den Streitwert auf 1.000 € begrenzt. Dieses Vorgehen überrascht wirklich, da das Amtsgericht München bislang eines der schärfsten Gerichte im Bezug auf Abmahnungen war. Es handelt sich hierbei um zunächst nur um einen Hinweisbeschluss. Die Abmahner können also noch vortragen. Die Tendenz ist aber erstmal begrüßenswert. 

Dies sind durchaus erfreuliche Nachrichten für Abgemahnte, insbesondere befürchtet wurde, dass die neue “150 € Regel” ebenfalls ausgehebelt wird. Allerdings bleibt abzuwarten, ob eventuell versucht wird die Schadensersatzforderungen zu erhöhen.

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