André Stämmler
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet derzeit urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH. Abgemahnt wird die angebliche Verbreitung des Anime-Films Evangelium: 3.33 – You can (not) redo.Das neunseitige Abmahnschreiben enthält neben der Aufforderung zur Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Zahlungsaufforderung in Höhe von insgesamt 815 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von 600 € und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 €. Die Rechtsanwälte setzen sowohl für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch für die Zahlung des geforderten Betrages jeweils eine Frist. Auch wenn diese Fristen für den Empfänger des Abmahnschreibens in der Regel sehr kurz wirken, sind derartige Fristen in der Regel von der Rechtsprechung als angemessen akzeptiert worden. Die Fristen sollten keinesfalls ignoriert werden.Wer eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film Evangelion: 3.33 erhalten hat, sollte diese keinesfalls ignorieren. Andererseits sollte hier aber auch nicht überreagiert werden.Ob man als Abgemahnter eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, hängt in erster Linie von der Frage ab, ob man als Täter oder so genannter Störer für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist/gemacht werden kann. Eine Haftung als Täter kommt dann in Betracht, wenn man die Urheberrechtverletzung selbst begangen hat, also den Film selbst in Filesharing-Netzwerken verbreitet hat. Eine Haftung als Störer kommt in Betracht, wenn zwar Dritte (z.B. Kinder im Haushalt oder Mitbewohner) die Urheberrechtsverletzung begangen haben und man selbst bestimmte Aufsichtspflichten verletzt hat. Dies ist in der Regel der Fall, wenn zum Beispiel der WLAN-Anschluss nicht ausreichend gesichert war oder man von Urheberrechtsverletzung über den eigenen Anschluss wusste und nichts dagegen unternommen hat.Wer sich dazu entschließt eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte eine auf den individuellen Fall angepasste Formulierung verwenden. Es ist nicht zu empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Erklärung zu nutzen.Ungeachtet der Abgabe einer Unterlassungserklärung, stellt sich die Frage, ob der geforderte Betrag gezahlt werden sollte. Insbesondere wenn hier nur eine Haftung als Störer in Betracht kommt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus ist die Rechtsprechung unterschiedlicher Auffassung, was die die Höhe des Schadensersatzes für das Filesharing eines Filmes anbelangt. Urteile reichen hier von 100 €, aber auch bis teilweise über 600 € hinaus.Hat man eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film Evangelion: 3.33 erhalten, ist in der Regel dazu zu raten, einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.