André Stämmler
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH urheberrechtliche Verstöße an dem Blockbuster 300: Rise of an Empire ab. Vorgeworfen wird die angebliche Verbreitung des Films über sogenannte Filesharing-Netzwerke
Was wird in der Abmahnung verlangt?
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadens- und Aufwendungsersatz in Höhe von 815 EUR
Was tun bei einer Abmahnung wegen 300: Rise of an Empire?
Hat man eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film 300: Rise of an Empire erhalten, sollten einige Punkte beachtet werden:
- Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
- Man sollte nicht überstürzt reagieren.
- Es sollten keine voreiligen Zahlungen geleistet werden.
- Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls unterzeichnet werden.
- Bei Unsicherheiten sollte ein Rechtsanwalt für Urheberrecht konsultiert werden.
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Wer die Abmahnung ignoriert, muss ggf. mit einer sogenannten einstweiligen Verfügung rechnen. Dies kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.Demgegenüber sollte man bei Erhalt wegen einer Abmahnung aber auch nicht in Panik verfallen und überstürzt handeln. Insbesondere sollte nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben werden oder ein „Vergleichsbetrag“ an die Kanzlei gezahlt werden.Wer unsicher ist, wie auf die Abmahnung reagiert werden sollte, sollte sich an einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Welche Vorteile bringt eine anwaltliche Beratung?Ein Anwalt wird
- zunächst die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen
- die Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung übernehmen
- Sie entsprechend beraten, ob ggf. die Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig ist und eine auf Ihren Fall angepasste Unterlassungserklärung formulieren
- die Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei übernehmen
- etwaige Vergleichsverhandlungen über die Höhe des geforderten Betrages führen.
Hat man die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an dem Film 300: Rise of an Empire wirklich begangen – also den Film mittels Filesharing verbreitet, dürfte die Abmahnung grundsätzlich rechtmäßig und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung notwendig sein. Hat man demgegenüber die Urheberrechtsverletzung nicht begangen, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine sog. Störerhaftung in Betracht. Das ist etwa der Fall, wenn z.B. Kinder im Haushalt oder Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung begangen haben, man selbst davon wusste aber nichts dagegen unternommen hat. Ebenso haftet man als Störer, wenn der WLAN-Anschluss nicht ausreichend gesichert gewesen ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, scheidet eine Störerhaftung in der Regel aus.Ungeachtet der Frage, ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, wird man sich über den geforderten Betrag streiten können.