André Stämmler
Hmmm. Darf ich jetzt Rückfragen stellen oder nicht? Manche Schreiben lassen da Fragen offen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
In der Zwangsvollstreckungssache … gegen …habe ich Ihren Auftrag erhalten. Aufgrund der noch immer sehr hohen Arbeitsbelastung können Sie mit ersten Ergebnissen bzw. Erledigung in 2 bis 3 Monaten rechnen.Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen über den Arbeitsstand ab.Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen…Gerichtsvollzieher