Darf ich jetzt nun Rückfragen stellen?

André Stämmler

Hmmm. Darf ich jetzt Rückfragen stellen oder nicht? Manche Schreiben lassen da Fragen offen.

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

In der Zwangsvollstreckungssache … gegen …habe ich Ihren Auftrag erhalten. Aufgrund der noch immer sehr hohen Arbeitsbelastung können Sie mit ersten Ergebnissen bzw. Erledigung in 2 bis 3 Monaten rechnen.Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen über den Arbeitsstand ab.Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen…Gerichtsvollzieher

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