Dass KfZ-Haftpflichtversicherungen nicht gerne regulieren, sollte allgemein bekannt sein. Manche Versicherungen lassen es aber auch wirklich bis zum Schluss darauf ankommen. So z. B. die Allianz als gegnerische Haftpflichtversicherung in einem von mir bearbeiteten Verkehrsunfall.
Sachverhalt
Die Tochter meines Mandanten befuhr einen Parkplatz. Weitere Insassen im Fahrzeug waren mein Mandant selbst und seine zweite Tochter. Beim Einbiegen in eine Parkstraße bemerkte die Tochter meines Mandanten – nennen wir Sie A – ein anderes Fahrzeug, dass gerade unmittelbar hinter der Einbiegung rückwärts ausparkte. A hielt sofort an und hupte. Das gegnerische Fahrzeug hielt ebenfalls an und kam wenige Zentimeter vor dem Fahrzeug meines Mandanten zum stehen. Gut, nichts passiert, dachte man jedenfalls. Noch bevor A überhaupt reagieren konnte, setzte das gegnerische Fahrzeug weiter zurück und es kam was kommen musste. Es krachte.
Es entstand ein Blechschaden am Fahrzeug meines Mandanten. Diesen regulierte die Allianz mit 70 % in Anbetracht einer Teilschuld von 30 % meines Mandanten. Moment was? So nicht, dachte sich auch mein Mandant.
Nach einigen Schreiben hin und her, wurde Klage eingereicht. In der Klageerwiderung wurde plötzlich ein Gegenzeuge benannt, der das Geschehen ganz anders darstellen könne. Aha. Weder wäre A Schrittgeschwindigkeit gefahren, noch wären beide Fahrzeuge vor der Kollision erst einmal zum Stehen gekommen.
Gut. Dann wird man es auf die Verhandlung ankommen lassen müssen. Wie zu erwarten, konnten die beiden Töchter meines Mandanten unseren Sachverhalt auch zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft darlegen. Es blieb also abzuwarten, was der gegnerische Zeuge darzubieten hatte. Dieser bestätigte am Unfallort anwesend gewesen zu sein.
Er habe aber im Auto gesessen und vom Unfall nichts gesehen.
Bitte? Egal, keine weiteren Fragen.
Fazit
Dass der Klage stattgegeben wurde, sollte klar sein.
Ich frage mich allerdings, ob man es immer bis zum Schluss treiben muss. Insbesondere in der Erwartung einer solchen Aussage vom “eigenen” Zeugen? Dass die Allianz von ihrem eigenen Zeugen keine Darstellung des Sachverhalts hatte oder wenigstens eine Darstellung, dass er nichts zum Sachverhalt beitragen könne, kann ich mir nicht vorstellen. Die Töchter meines Mandanten wurden jedenfalls befragt. Oder hat hier die Allianz ihren “Entlastungszeugen” einfach vergessen?