Ein Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts haftet grundsätzlich nicht für Bewertungen des Produkts durch Kunden Was war passiert? Die Beklagte vertreibt Kinesiologie-Tapes. In der Vergangenheit hatte sie die Produkte damit beworben, dass sie zur Schmerzbehandlung geeignet seien. Die Eignung zur Schmerzbehandlung ist jedoch medizinisch nicht gesichert nachweisbar. Bereits am 4. November 2013 […]